Die Umsetzung des Aktionsplans sowie der UN-BRK im Land Bremen wird durch eine Anlaufstelle (Focal Point) und installierten Koordinierungsmechanismus gewährleistet. Neben der Umsetzung ist der Focal Point auch für die ressortübergreifenden Maßnahmen, wie die Information und Repräsentation sowie Überprüfung und Fortschreibung des Aktionsplans zuständig. Der Senat hat sich im Zuge der Erarbeitung des Aktionsplans darauf verständigt, dass die Senatorin für Soziales als Focal Point gemäß Artikel 33 Absatz 1 UN-BRK agiert. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit des Focal Points mit dem Landesteilhabebeirat sowie dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten ist vorgegeben.