Die UN-Behindertenrechtskonvention ist im Jahre 2008 in Kraft getreten. Deutschland tat dies bereits im Dezember 2008 und seit dem 26. März 2009 ist der Vertrag für die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich. Bis Ende 2012 haben insgesamt 126 Staaten die Konvention unterzeichnet.
Mit dem In-Kraft-Treten der UN-BRK haben die in ihr enthaltenen Verpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland Verbindlichkeit erlangt. Dies folgt aus Artikel 43 und 45 der UN-BRK.
Die Pflicht zur Umsetzung der Regelungen des UN-Übereinkommens in innerstaatliche Maßnahmen richtet sich nach der allgemeinen Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Hiernach sind die Länder beispielsweise für die Gesetzgebung des schulischen Bildungsrechts und damit auch für die Transformation der entsprechenden Reglungen der UN-BRK in nationales Recht zuständig.
Um den Anforderungen der UN-BRK gerecht zu werden, gab es im Bundesland Bremen seit Juli 2012 den Temporären Expertinnen- und Expertenkreis. Das Gremium hatte den Auftrag, geeignete Maßnahmen für einen Entwurf eines Aktionsplans für das Land Bremen zu erarbeiten.
Senatsvorlage vom 15. Mai 2012 "UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen" (nicht barrierefrei) (pdf, 23.4 KB)
Am 02.07.2012 fand im Gehörlosenfreizeitheim die 1. Sitzung des "Temporäre Expertinnen- und Expertenkreis" (TEEK) zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK im Land Bremen statt. Die Zusammensetzung des TEEK wurde durch einen Beschluss des Senats im Mai 2012 festgelegt.
Dem TEEK gehörten hiernach Vertreterinnen und Vertreter der sechs nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz anerkannten Behindertenverbände, aller Senatsressorts, des Magistrats Bremerhaven sowie die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau an. Des Weiteren hatte die Staatsräte-Lenkungsrunde im September 2012 beschlossen, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte im Land Bremen jeweils als Gast mit Rederecht in den TEEK-Sitzungen vertreten sein sollte.
Mitglieder der Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft konnten als Gäste an Sitzungen des TEEK mitwirken. Den Vorsitz des TEEK übernahm der Landesbehindertenbeauftragte, die Stellvertretung erfolgte durch das federführende Ressort der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen.
Zusammensetzung des Temporären ExpertInnenkreises (pdf, 20.5 KB)
Begleitet wurde die Arbeit des TEEK durch eine Staatsräte-Lenkungsrunde, deren Vorsitz der Staatsrat der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen hatte und in der neben den Staatsrätinnen und Staatsräten aller Ressorts auch die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau sowie der Magistrat der Stadt Bremerhaven sowie als Gast der Landesbehindertenbeauftragte vertreten waren.
In seiner letzten Sitzung Anfang Dezember 2014 hat der TEEK den Entwurf des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK im Land Bremen abschließend beraten und ihn an die Lenkungsrunde der Staatsrätinnen und Staatsräte weitergeleitet. In 25 Sitzungen wurden acht Handlungsfelder und eine Reihe an Querschnittsbereiche von dem Gremium behandelt.
Anschließend hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen den Aktionsplan im Dezember 2014 verabschiedet. In seiner Mitteilung an die Bremische Bürgerschaft geht der Senat unter anderem auf die Einrichtung des Landesteilhabebeirats sowie die Verankerung des Landesteilhabebeirates im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz ein.
Mitteilung des Senats vom 2. Dezember 2014 (pdf, 66.1 KB)
In ihrer Debatte am 22. Januar 2015 hat die Bremische Bürgerschaft den Plan gewürdigt und zur Kenntnis genommen. Abgeordnete aller Fraktionen bewerteten den Aktionsplan positiv und hoben den breiten Beteiligungsprozess bei seiner Erarbeitung hervor.