Lange haben behinderte Bremerinnen und Bremer auf den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) warten müssen - jetzt ist er da! Der Senat hatte den Aktionsplan Anfang Dezember 2014 verabschiedet. In ihrer Debatte am 22. Januar 2015 hat die Bremische Bürgerschaft den Plan gewürdigt und zur Kenntnis genommen.
Abgeordnete aller Fraktionen bewerteten den Aktionsplan positiv und hoben den breiten Beteiligungsprozess bei seiner Erarbeitung hervor.
Der Aktionsplan wurde gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen, aller Senatsressorts und Bürgerschaftsfraktionen erarbeitet. Die Beteiligung beschränkte sich daher nicht - wie dies in einer Reihe anderer Länder der Fall war - auf die Abgabe von Stellungnahmen zu einem Entwurf der Verwaltung. Von Juli 2012 bis Oktober 2014 hat sich in insgesamt 25 Sitzungen ein Expertinnen- und Expertenkreis getroffen, in dem Behördenvertreter, Politiker, behinderte Menschen und ihre Verbände gemeinsam den Aktionsplan erarbeitet haben. Dieser Arbeitskreis wurde vom Landesbehindertenbeauftragten geleitet. Bereits der Prozess der Erarbeitung trug der Forderung der UN-BRK Rechnung, wonach die Vertretungen behinderter Menschen an den Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention zu beteiligen sind. Der intensive Austausch zwischen den Menschen mit Beeinträchtigungen sowie den übrigen Mitgliedern des Expertinnen- und Expertenkreises hat gleichzeitig einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung geleistet wie sie die Konvention ebenfalls fordert.
Mit dem Aktionsplan wurde ein Landesteilhabebeirat beschlossen, der die Umsetzung seiner über 170 Maßnahmen und der UN-BRK aktiv begleiten und fördern soll. Vorsitzender des Landesteilhabebeirats ist der Landesbehindertenbeauftragte, Dr. Joachim Steinbrück. Er und seine Mitarbeiter haben sich das Ziel gesetzt, den fachlichen Austausch der Verwaltung und den Vertretungen behinderter Menschen im Teilhabebeirat zu verstätigen. Das erste Treffen soll noch im Frühjahr stattfinden.
Hierzu erklärt Joachim Steinbrück: "Dies ist wichtig, damit wir bei der Umsetzung des Aktionsplans nicht unnötig viel Zeit verlieren. So kann ich mir vorstellen, dass wir noch in dieser Wahlperiode eine gesetzliche Härtefallklausel als Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen auch beim Zugang zu Masterstudiengängen schaffen, noch in diesem Jahr eine verbindliche Quote für barrierefreie und rollstuhlgerechte Gästezimmer bei Hotelneubauten erlassen sowie die Erarbeitung eines E-Government-Gesetzes mit Regelungen zur Barrierefreiheit, die Überarbeitung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes und die Schaffung eines medizinischen Zentrums für erwachsene Menschen mit geistiger und/ oder Mehrfachbehinderung auf den Weg bringen. Nach der Arbeit ist vor der Arbeit, das heißt nach der Erarbeitung des Aktionsplans geht es jetzt um seine Umsetzung. Dies ist eine Aufgabe, an der ich mich gerne beteilige."