Anfang Mai 2015 hat sich der Inklusionsbeirat der Stadt Bremerhaven konstituiert. Der Beirat soll unter anderem die Umsetzung und Fortschreibung des Kommunalen Teilhabeplans auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention beratend begleiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Magistrat Vorschläge bezüglich des Teilhabeplans und dessen Umsetzung unterbreiten. Als beratendes Mitglied gehört auch der Landesbehindertenbeauftragte dem Beirat an.
Im April 2013 beschloss das Rektorat der Universität Bremen einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu entwickeln und dabei besonderes Gewicht auf Initiativen zur Verbesserung der Situation von Studierenden mit Beeinträchtigung zu legen. Im Dezember 2013 hat die Universität Bremen als erste Hochschule in Deutschland einen Aktionsplan beschlossen. Mit dem Aktionsplan wurde ferner ein Expert*Innenkreis gegründet.
Weitere Informationen
Im April 2018 wurde durch den Akademischen Senat der Hochschule Bremen der Aktionsplan 2018-2022 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Zugleich wurde die Einrichtung einer Ständigen Konferenz beschlossen, die mit Beteiligung der Studierenden- und Personalvertretung unterschiedliche Arbeitsebenen aufgreift und die Hochschulleitung bei der Umsetzung der Konvention unterstützt.
Aktionsplan 2018 – 2022 der Hochschule Bremen (pdf, 536.5 KB)
Eine Übersicht bietet das Deutsche Institut für Menschenrechte auf folgender Seite.