In § 25 Absatz 7 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes heißt es:
"Der Landesteilhabebeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch die Zusammensetzung des Landesteilhabebeirats darstellt."
Die aufgeführte Geschäftsordnung wurde während der 20. Sitzung des Landesteilhabebeirats am 4. April 2019 von den stimmberechtigten Mitglieder einstimmig beschlossen. Neben der Zusammensetzung regelt die Geschäftsordnung unter anderem die Arbeitsweise des Beirats sowie die Aufwandsentschädigung.