Anfang Mai 2015 hat sich der Inklusionsbeirat der Stadt Bremerhaven konstituiert. Der Beirat soll unter anderem die Umsetzung und Fortschreibung des Kommunalen Teilhabeplans auf der Grundlage der UN-BRK beratend begleiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Magistrat Vorschläge bezüglich des Teilhabeplans und dessen Umsetzung unterbreiten. Gemäß § 3 Absatz 3 Ortsgesetz über den Inklusionsbeirat der Stadt Bremerhaven gehört die/ der Landesbehindertenbeauftragte dem Gremium als beratendes Mitglied an.
§ 131 Absatz 2 SGB IX sieht vor, dass die maßgeblichen Interessenvertretungen behinderter Menschen bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge mitwirken. Gemeinsam mit dem federführenden Senatsressort hat sich der Landesteilhabebeirat darauf geeinigt, dass der Beirat mit sechs Personen in der Vertragskommission und mit jeweils zwei in den Unterkommissionen vertreten sein wird. Folgende Unterkommissionen wurden eingerichtet: "Grundsätzliches", "Trennung der Leistungen in existenzsichernde und Fachleistungen", "Gestaltung von Assistenzleistungen" sowie "Andere Anbieter".
Mitte März 2016 hat die Bremische Bürgerschaft die Novellierung des Radio-Bremen-Gesetzes beschlossen. Die Zahl der Mitglieder im Rundfunkrat wurde auf 30 Personen erhöht, gleichzeitig der Einfluss der Politik beschränkt. Das neue Radio-Bremen-Gesetz sah ferner die Aufnahme des Landesteilhabebeirats vor. Derzeit ist der Landesteilhabebeirat durch Arne Frankenstein (Vertreter) sowie Sabine Schöning (Stellvertreterin) im Rundfunkrat vertreten. Der Rundfunkrat tagt 4 Mal jährlich. In den Frühjahrssitzungen wird die Barrierefreiheit sowie die Berichterstattung zum Thema "Behinderung" behandelt. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Landesteilhabebeirat ist seit Mitte 2017 im Denkmalrat durch Meike Austermann-Frenz und Volker Heemsath vertreten. Gemäß Denkmalschutzgesetz berät der Denkmalrat die Denkmalfachbehörden. Der Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege führt den Vorsitz im Denkmalrats. Der Landesteilhabebeirat möchte künftig verstärkt das Verhältnis von Barrierefreiheit und Denkmalschutz im Beirat erörtern.
Das Gremium ist im Zuge der Novellierung der Bremischen Landesbauordnung und der damit einhergehenden Umfrage zum Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen in Bremen im Jahr 2018 entstanden. Der Landesteilhabebeirat ist durch Dieter Stegmann im Begleitgremium vertreten.
Ende 2016 wurde der Landesteilhabebeirat in die Bremer Vereinbarung aufgenommen. Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, die duale Ausbildung im Land Bremen zu stärken und Jugendlichen den Zugang in Ausbildung zu erleichtern. Vertreter für den Landesteilhabebeirat ist Wilfried Hautop.
Ziel ist die berufliche Teilhabe behinderter Menschen verstärkt in den Fokus der Bremer Vereinbarungen zu rücken und damit Artikel 3 UN-BRK gerecht zu werden.