Vielen Dank für Ihre Teilnahme und das Interesse.
Es wurden mittlerweile alle Sitzungen der Arbeitsgruppen durchgeführt.
Aktuell erarbeitet der Senat eine erste Entwurfsfassung.
Interessierte Teilnehmer:innen kamen Anfang März zusammen. In der ersten Sitzung standen die Bereiche Familie und Partnerschaft im Fokus der Sitzung. Folgende Themen wurden besprochen:
Im Juni wird die Arbeitsgruppe die Bereiche Familie und Partnerschaft weiter erörtern. Anschließend folgen das Betreuungsrecht sowie der Zugang zur Justiz. Fragen zum weiteren Vorgehen richten Sie gerne an die Ansprechpersonen für die Arbeitsgruppe.
Im Vorfeld zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe konnten Maßnahmenvorschläge für den Aktionsplan_2021 online eingereicht werden.
Alle eingereichten Vorschläge zum Handlungsfeld "Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft" finden Sie auf der folgenden Seite.
Unter dem Sammelbegriff "Schutz der Persönlichkeitsrechte" lassen sich im Wesentlichen die Artikel 12 bis 22 der UN-BRK zusammenfassen. Gegenstand dieser Artikel sind die Anerkennung der Rechte von behinderten Menschen, ihre Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen, der Schutz ihrer Rechte vor Beeinträchtigungen und die Gewährleistung eines gleichberechtigten und ungehinderten Zugangs zu gerichtlichem Rechtsschutz. Der Artikel 25 der UN-BRK fordert wirksame und geeignete Maßnahmen zur Achtung der Wohnung und der Familie.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (pdf, 137.7 KB)]
Silke Utermark
Senatorin für Justiz und Verfassung
Tel.: (0421) 361-19586
per Mail
Martina Kemme
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Tel.: (0421) 361-6109
per Mail
Silke Ladewig-Makosch
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
Tel.: (0421) 361 4946
silke.ladewig-makosch@frauen.bremen.de