Vielen Dank für Ihre Teilnahme und das Interesse.
Es wurden mittlerweile alle Sitzungen der Arbeitsgruppen durchgeführt.
Aktuell erarbeitet der Senat eine erste Entwurfsfassung.
Unter engagierter und zahlreicher Beteiligung hat die erste Sitzung der AG zum Handlungsfeld "Arbeit und Beschäftigung" stattgefunden. Folgende Themen wurden in der dreistündigen Sitzung erörtert:
Im März wurde verstärkt der Blick auf die Situation in den Werkstätten für behinderte Menschen gerichtet. In der kommenden Sitzung stehen die Angebote außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen im Fokus der Sitzung. Fragen zum weiteren Vorgehen richten Sie gerne an die Ansprechpersonen für die Arbeitsgruppe.
Im Vorfeld zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe konnten Maßnahmenvorschläge für den Aktionsplan_2021 online eingereicht werden.
Alle eingereichten Vorschläge zum Handlungsfeld "Arbeit und Beschäftigung" finden Sie auf der folgenden Seite.
Die Zielvorgabe für das Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung ergibt sich aus Artikel 27 der UN-BRK. Hier ist festgelegt, dass die Vertragsstaaten das gleiche Recht von behinderten Menschen auf Arbeit anerkennen.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (pdf, 137.7 KB)]