Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Handlungsfeld "Arbeit und Beschäftigung". Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung in der Arbeitsgruppe. Es handelt sich um keine Priorisierung.
Modellhafte Gestaltung eines Bereiches der Werkstatt Bremen Martinshof zum Inklusionsbetrieb mit Evaluation und Entwicklung eines Stufenplans zur schrittweisen Umgestaltung der Werkstatt Bremen zum Inklusionsbetrieb. In eine Modellphase und in die Gesamtplanung zur Umgestaltung sollten die Elbe-Weser-Welten (vormals Elbe-Weser-Werkstätten) und die Werkstatt der Lebenshilfe in Bremerhaven von Beginn an mit einbezogen werden. Die Beteiligung der Beschäftigten und des Werkstattrates ist sicherzustellen.
Im Land Bremen spielen die Werkstätten eine große Rolle. Im Kontext der UN-BRK und des BTHG ist diese Rolle grundsätzlich neu zu definieren. Dies ist ein sensibel zu behandelndes Thema, weil die Erwartungshaltungen und Bedarfslagen sehr unterschiedlich sind und unter Menschen mit Beeinträchtigungen die Werkstätten sehr unterschiedlich bewertet werden. Ein inklusives Konstrukt muss im Sinne des Teilhabe- und Gleichstellungsgedankens der UN-BR nachhaltig gestaltet werden.
"Stützpunkt Teilhabe an Arbeit" einrichten: Menschen mit Behinderungen haben unterschiedlich große Schwierigkeiten bei der Teilhabe an Arbeit. Sei es bei der Rückkehr aus der (Langzeitarbeitslosigkeit, aus Erwerbsminderungsrente, beim Übergang von der WfbM auf den 1. Arbeitsmarkt, Zugang zum Budget für Arbeit oder vielem mehr. Sowohl die arbeitsuchenden Menschen mit Beeinträchtigungen als auch (potentielle) Arbeitgeber*innen brauchen offene Ohren und nachvollziehbare, gut verständliche, effektive Beratung und Unterstützung, um die (schrittweise, teilweise, geförderte und nicht geförderte usw.) Wieder/-Eingliederung behinderter Menschen in geeignete Arbeit zu erreichen.
Unter dem Arbeitstitel "Stützpunkt Teilhabe an Arbeit" könnte eine Stelle geschaffen werden, in der verschiedene Akteure Mitarbeiter*innen entsenden, um (ein wenig analog zu den Pflegestützpunkten im Bereich Umgang mit Pflegebedürftigkeit) bei der Teilhabe an Arbeit zu unterstützen. Diese Idee ist hier sicher nur sehr kurz angerissen, sollte meines Erachtens aber für den Aktionsplan vertieft werden.
“Inklusion darf nicht mit dem Schulabschluss enden. Sie soll auch beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt umgesetzt werden” so steht es im KoaVertrag 2019-2023 auf Seite 47. Gemeint ist damit, dass sich die Regierungsparteien für mehr Beschäftigung der Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt einsetzen. Erste konkrete Zahlen werden auch genannt, allerdings verbindlich nur für den öffentlichen Dienst.
„In der Werkstatt Bremen wird eine Anlaufstelle geschaffen, die Werkstattbeschäftigte sowie potentielle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zum Budget für Arbeit berät und den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt organisatorisch aktiv begleitet. Im regelmäßigen Abstand von drei Jahren wird geprüft, ob Außenarbeitsplätze der Werkstatt Bremen in reguläre Arbeitsverhältnisse – gegebenenfalls auf Grundlage des Budgets für Arbeit – umgewandelt werden können.“ Es muss Aufgabe des Teilhabebeirats sein dieses verbindliche Versprechen der RGR-Koalition zu begleiten und die Umsetzung zu kontrollieren.
Ziel muss es nicht sein die WfbM zu zerstören, sie haben eventuell noch einen Sinn bei niedrigschwelligen Tätigkeiten oder als Rückzugsmöglichkeit für Menschen die ggf. mit den Budget für Arbeit nicht für ihre Existenz sorgen können. Bei der Erstellung der Informationsmaterialien und Aufbau der Informationsstellen sollen die Behindertenverbände und die EUTBs mit einbezogen werden.
Frauen dürfen auch Arbeiten machen, die oft nur Männer machen. Bremen soll den Frauen dazu Mut machen.
Inklusionsbetriebe oder -abteilungen im öffentlichen Dienst schaffen. Kooperation mit den Werkstätten für behinderte Menschen im Land Bremen nötig.
Einrichtung einer Service-Stelle "Teilhabe an Arbeit vor Ort". Schwerpunkt ist der Ausbau / die Schaffung von (geförderten) Arbeitsplätzen in über die gezielte (ggf. stadtteilorientierte) Ansprache von Institutionen, Vereinen (z.B. gerade in Sportvereinen), kleinen und mittleren Gewerben in den Stadtteilen und die gezielte Hilfe beim Überwinden bürokratischer Hürden und bei der konkreten Umsetzung notwendiger Anpassungsmaßnahmen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen und Sportvereine, Geschäftleute-Organisationen, Kirchengemeinden oder ähnliches könnten vielleicht Bedarf an geförderter Beschäftigung haben. Oftmals fehlt es hier aber am Über- und Durchblick, wie das zu machen ist. Dabei könnte eine solche Initiative helfen.
Werkstätten überprüfen ob Beschäftigte angemessen gefördert werden. Essen- Zubereitung ist miserable.
Es gibt noch immer Werkstätten in Denen man unterdrückt wird.
Informationsangebot für Gründer*innen und Startups im Bereich der Inklusion schaffen. Integraler Bestandteil ist eine Plattform mit Best Practices von inklusiven Gründungen und einer Sammlung von Herausforderungen der Inklusion in Bremen als Anreiz, sich diesen unternehmerisch anzunehmen.
Bei der Inklusion verhält es sich ähnlich wie mit dem Umweltschutz: Wenn man beide Aspekte von Anfang an mitdenkt, fällt die Umsetzung leichter. Dies trifft auch auf unternehmerische Gründungen zu. Daher sollten einerseits Informationen für die Einbindung von Menschen mit Behinderung auch auf Gründungsphasen angepasst werden. Andererseits bietet die Inklusion auch Gelegenheiten, diese in den Geschäftskern von Unternehmen einzuflechten. Sozialunternehmen (Social Enterprises) nehmen sich gesellschaftlichen Herausforderungen an und wollen diese mit unternehmerischen Ansätzen lösen. Dabei orientieren sie sich häufig an den Sustainable Development Goals (SDGs; Globale Nachhaltigkeitsziele). Menschen mit Behinderungen werden dabei direkt oder indirekt in 8 der 17 Ziele angesprochen. Es besteht das Potenzial, konkrete Herausforderungen in Bremen auf einer Online-Seite sichtbar zu machen und damit sozialen Unternehmer*innen die Möglichkeit zu geben, auf sie aufmerksam zu werden. Sie können hierfür clevere Lösungen zu finden, die ergänzend und effektiv bestehende Angebote unterstützen können.
Information und Kommunikation
Die Arbeit der Integrationsberater*innen im Land ist sicherzustellen. Die Anzahl der Stellen ist mindestens um das doppelte zu erhöhen.
Da die Integrationsberater*innen bei dem Integrationsfachdienst personell angebunden sind, ist dieser durch langfristige Verträge mit dem Land ebenfalls zu sichern.
Die Aufgabe der Integrationsberater*innen besteht in intensiver Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, in der Akquisition von Praktikums- und Beschäftigungsverhältnissen und in der Mitwirkung bei der Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse. Diese Aufgabe leitet sich aus Artikel 27 UN-BRK ab, der nicht nur das gleiche Recht behinderter Menschen auf Arbeit sondern auch lenkendes Handeln des Staates durch die konkrete Förderung von Maßnahmen und Anreizen vorsieht.
Es sind im Rahmen des Artikel 27 konkrete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die behinderten Frauen ein Beschäftigungsverhältnis eröffnen. Bei allen Arbeitsmarktprogrammen sind behinderte Frauen besonders einzubeziehen.
Behinderte Frauen sind besonders armutsgefährdet, leben häufig an der Armutsgrenze. Sie sind auch Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Behinderung in verschiedensten Lebensbereichen ausgesetzt. Behinderte Frauen sind vielfach von Arbeitslosigkeit betroffen, sind sie berufstätig arbeiten sie häufig in schlecht bezahlten Bereichen, was letztlich zu Altersarmut führt.
Das Budget für Arbeit ist zügiger umzusetzen. Es sind entsprechende personelle Kapazitäten dafür bereitzustellen, um zumindest die Zielzahl von 20 Personen des aktuellen Landesaktionsplanes zu erreichen.
Das Programm ermöglicht eine geförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und entspricht damit Artikel 27.
Die Werkstatt Bremen gründet und betreibt - ggf. zusammen mit einem Partner aus dem Hotelgewerbe - in Bremen ein Hotel als Inklusionsbetrieb mit mindestens 80 Betten, um Arbeitsplätze für behinderte Menschen in nennenswerter Zahl auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Alle Senatsressorts unterstützen dieses Vorhaben, insbesondere auch die Beschaffung eines geeigneten Grundstücks in zentraler Lage für das Inklusionshotel.
In der Vergangenheit noch unter der Leitung von Wilfried Hautop hatte die Werkstatt Bremen die Planung für ein Inklusionshotel zusammen mit einem Kooperationspartner aus dem Hotelgewerbe vorangetrieben. Dieses Projekt ist unter Anderem deshalb gescheitert, weil ein geeignetes Grundstück nicht zur Verfügung stand. Angesichts der Tatsache, dass in der Stadtgemeinde Bremen auch innenstadtnahe (Neu-) Baugebiete (Überseestadt, Hulsbergquartier) erschlossen werden, besteht auch die Chance, ein geeignetes Grundstück für ein Inklusionshotel zu finden.
Vernetzung der Schwerbehindertenvertreter*innen der Privatwirtschaft mit denen der öffentlichen Verwaltung.
Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte Langzeitarbeitslose bei der Stadtverwaltung und städtischen Betrieben.
Menschen mit Behinderungen haben es deutlich schwerer als Gesunde, einen Ausbildungsplatz bzw. eine Beschäftigung zu finden. Sie sind überproprotional von Arbeitslosigkeit betroffen und haben es besonders schwer, aus dieser; und insbesondere aus Langzeitarbeitslosigkeit, wieder herauszukommen. Die Stadt sollte hier gegensteuern und Ausbildungs- sowie Arbeitsplätze speziell für schwerbehinderte Langzeitarbeitslose bereitstellen. Dies sollte auch eine entsprechende Begleitung bzw. Wiedereingliederung beinhalten; denn nach Jahren oder gar Jahrzehnten ist es wahrscheinlich, dass der erfolgreiche Übergang in eine dauerhafte Beschäftigung und Arbeitsfähigkeit nicht von allein gelingt. Entsprechende Arbeits- und Ausbildungsplätze und zugehörige Hilfen könnten diesen Kreislauf unterbrechen. Ein spezielles Ausbildungsprogramm für schwerbehinderte Jugendliche würde zudem dafür sorgen, dass die Entstehung von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter langfristig gesenkt wird. Gerade die Stadtverwaltung eignet sich hier auf Grund ihrer Eigenschaft als öffentliche Stelle (Menschen können ohne, bzw. mit weniger wirtschaftlichem Druck ausgebildet und beschäftigt werden); zudem ist das breite Ausbildungs- und Beschäftigungsangebot ideal, um Menschen ganz unterschiedlicher Bedarfe eine Perspektive zu geben, sei es am Schreibtisch oder handwerklich.
Begleitung schwerbehinderter junger Menschen auf dem Weg in die Ausbildung, während der Ausbildung und im Übergang zur Beschäftigung
Jugendliche mit Schwerbehinderung haben es erheblich schwerer, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, aber auch die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Oft treten in Betrieb oder Berufsschule erhebliche Hürden auf, die den Ausbildungserfolg oder gar den Abschluss als solchen gefährden. Es sollte daher eine Stelle/ein Programm etabliert werden, das beratend und begleitend sowohl für den Auszubildenden, als auch Betrieben bzw. die Ausbildungsleitern zur Seite steht. U.a. sollte die Stelle Betriebe kompetent beraten können, was Zuschuss- und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten angeht, als auch Best Practices sammeln und teilen. Oft sind die Probleme die selben (Anpassung von Arbeitsplätzen und -zeiten, Abklärung, wie sich Veränderungen der Tätigkeiten auf die Vorbereitung zur IHK-Prüfung auswirken (wenn z.B. Ausbildungsinhalte weggelassen oder angepasst werden müssen); hier kann ein Betrieb von anderen durch diese Stelle lernen. Langfristig nimmt dies auch die Angst vor dem Einstellen von Azubis mit Behinderung. - Für die Jugendlichen wiederum geht es darum, sie im Einfordern von Arbeitsrechten und Anpassungen zu stärken, ihnen rechtliche, argumentative und emotional-begleitende Hilfen zur Verfügung zu stellen. Auch dass bei Gesprächen mit dem Ausbildungsbetrieb eine neutrale Stelle mit am Tisch sitzt, kann Wunder wirken. Diese Maßnahmen, sowie die Begleitung über das Ausbildungsende hinaus; z.B. 1 Jahr in die erste Beschäftigung hinein, wären wichtig, um den Erfolg junger Menschen mit Behinderung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt langfristig zu sichern.
Die Bremer Einrichtungen der öffentlichen Hand (Stadtverwaltung, städtische Betriebe usw.) sollten eine Quote von Ausbildungsplätzen nur für Jugendliche mit Behinderungen zur Verfügung stellen.
Jedes Jahr erwerben Dutzende Jugendliche mit Behinderungen Schulabschlüsse in Bremen und müssen dann um Ausbildungsplätze mit nicht-behinderten Jugendlichen konkurrieren. Für Arbeitgeber sind sie auf Grund ihrer besonderen Anforderungen an ihre Arbeitsgestaltung (zeitlich, ergonomisch, Art der Tätigkeiten, Bedarf an technischen Hilfen uvm.) wenig attraktiv. Damit haben sie bei der Vergabe der ohnehin sinkenden Ausbildungsplätze häufig das Nachsehen; ein Geparkt-Werden in Maßnahmen oder gar 'nichts tun' ist die Folge. Es ist frustrierend, diese ehemals lernbegeisterten Schüler*innen nach 1,2, Jahren so demotiviert zu sehen! Die öffentliche Hand könnte durch eine fixe Anzahl von Ausbildungsplätzen speziell für diese Gruppe hier einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit leisten. Speziell bei jungen Menschen in der Berufseingangsphase ist es zudem umso wichtiger, einen Grundstein für berufliche Teilhabe zu legen; ohne Ausbildung ist das spätere Risiko für Armut, Arbeitslosigkeit und Ausschluss aus der sozialen Teilhabe umso größer.
Übergang aus den Werkstätten verbessern, Stellen im öffentlichen Dienst schaffen für Übergangsmaßnahmen aus Werkstätten
Der Übergang aus der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt funktioniert nicht. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfahl 2015: die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt. Hier sollte der öffentliche Dienst vorangehen und jedes Jahr eine feste Anzahl von Beschäftigten aus den Werkstätten in Übergangsmaßnahmen/ Beschäftigungsverhältnisse übernehmen.
Arbeitsplätze für Menschen mit Budget für Arbeit oder Unterstützte Beschäftigung schaffen in öffentlicher Dienst
Man könnte vielleicht eine Gruppe machen im öffentlichen dienst aus Menschen mit Budget für Arbeit.
Einführung einer 5% Quote bei der Einstellung im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst sollen 5% aller Einstellungen ( auch in der Ausbildung) schwerbehinderte Menschen sein.
Einrichtung eines Gremiums zur Vertretung der Interessen der Menschen mit Lernschwierigkeiten/ geistiger Behinderung
Mit der zunehmenden Ambulantisierung im Wohnen und dem Ziel, die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist es nicht mehr ausreichend, dass die Interessen von Menschen mit Lernschwierigkeiten nur durch den Werkstattrat und die Heimbeiräte vertreten werden. Eine mögliche Organistationsform könnte eine People1-Landesgruppe sein ([LINK 16747;https://people1.de). Andere Formen sind natürlich auch vorstellbar. Die senatorischen Behörden sind in der Verantwortung eine entsprechende Gruppe einzufordern, zu befördern und ggf. anteilig zu finanzieren (z.B. Budget für Arbeit für Assistenzleistungen)
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Einrichtung einer unabhängigen Besuchskommission, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und diesen angegliederte Förder- und Betreuungsbereiche, Tagesförderstätten, andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sowie Einrichtungen nach § 9 BremWBVG besucht.
Die Besuchskommission überprüft, ob den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung unter Beachtung von Gewaltprävention und Gewaltschutz möglich ist. Die von der Besuchskommission zu besuchenden Einrichtungen sind verpflichtet, die Besuchskommission zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen. Die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Einrichtungen sind bei den Besuchen in geeigneter Form zu beteiligen und vor der Durchführung des Besuchs rechtzeitig zu informieren. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt. Den Menschen mit Behinderungen, ihren gesetzlichen Vertretern und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen ist Gelegenheit zu geben, Wünsche oder Beschwerden gegenüber der Besuchskommission vorzutragen.
Vorbild: § 19 Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung
Überarbeitung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in Hinblick auf die menschenrechtlichen Anforderungen aus der UN-BRK zur Barrierefreiheit
Das Gesetz regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und hat bereits heute zum Ziel, menschenrechtliche Standards zu verwirklichen (ILO als Referenzrahmen, Berücksichtigung sozialer Kriterien, Umweltverträglichkeitsprüfung)
Angelehnt an die Vorschrift in § 19 zur Umweltverträglichkeit der Beschaffung sollte die Barrierefreiheit der Beschaffung unter Inbezugnahme der Definition von Barrierefreiheit aus dem BremBGG geregelt werden. Hierdurch würde nicht zuletzt eine Forderung des UN-Fachausschusses in Genf umgesetzt:
Quelle: CRPD/C/GC/2 vom 22.05.2014:
32. Im Rahmen ihrer Überprüfung der Gesetze zur Zugänglichkeit müssen die Vertragsstaaten auch ihre Gesetze über öffentliche Vergaben berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ihre öffentlichen Vergabeverfahren Zugänglichkeitsanforderungen enthalten. Es ist nicht akzeptabel, öffentliche Mittel einzusetzen, um die Ungleichbehandlung, die zwangsläufig aus nicht zugänglichen Dienstleistungen und Ein richtungen resultiert, zu erzeugen oder fortzusetzen. Öffentliche Vergabeverfahren sollten verwendet werden, um gezielte Fördermaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Übereinkommens umzusetzen, um die Zugänglichkeit und die de facto Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Überarbeitung des Entlohnungssystems in den Werkstätten für Behinderte. Anerkennung der Tätigkeit als Arbeit und nicht als Beschäftigung (Angestelltenähnliches Arbeitsverhältnis). Zuständigkeit einer Gewerkschaft, z.B. Verdi. Den Zuverdienst bei Grundsicherung der Erwerbsminderungsrente anpassen, d.h. mehr Geld behalten vom maximal 300 € im Monat. Das Weihnachtsgeld behalten dürfen. Leistung sollte sich lohnen, ein Mindestlohn bei Vollzeit sollte möglich sein.
Es gibt 5 Lohnstufen zwischen monatlich 100 und 300 €. Seit einigen Jahren im Eingangsverfahren eine 2 jährige Ausbildungsphase (BBB). Die Renteneinzahlung ist der Durchschnitt in Deutschland, ist so O.K. Wer 300 Euro im Monat verdient, darf bei Grundsicherung nur etwa die Hälfte behalten. Damit lohnt sich Leistung nicht. Bei Rente darf man aber alles Geld behalten, auch das Weihnachtsgeld. Forderung: Gleichstellung von Rente und Sozialhilfe (Grundsicherung) beim Zuverdienst.
Informationsstellen sowohl für Arbeitgeber als auch für Menschen mit Behinderungen die in den WfbM beschäftigt sind aber auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig werden möchten.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde für die Werkstatt Bremen und die Elbe-Weser-Werkstatt 1,5 Personalstellen „Inklusive Arbeit stärken“ beschlossen.
Budget für Arbeit
Es wird eine Stelle geschaffen, welche die Betriebe bei der Antragsstellung aktiv unterstützt.
Jährlich sind im Land Bremen 15 Budgets zu schaffen
Budgetnehmer bekommen das Angebot sich in einer Arbeitsgruppe auszutauschen - Peer-Gedanke
Arbeitgeber bekommen das Angebot sich in einer Arbeitsgruppe auszutauschen - Peer-Gedanke
Beide Arbeitsgruppen werden durch eine Person (nicht IFD und AVIB; zu verwaltungslastig) unterstützt und geleitet.
Öffentlichkeitsarbeit - es bedarf eine Zielzahl, wie viele Betriebe jährlich aktiv kontaktiert werden und wer dies übernimmt.
Der Verwaltungsaufwand schreckt viele Betriebe ab - den potenziellen Betrieben muss die Sorge eines langen und komplizierten Antragsverfahren genommen werden.
Nutzern als auch Betrieben benötigen einen Austausch untereinander. Für beide Kreise sollten Peerrunden für den Austausch geschaffen werden. In den Runden könnten die Nutzer und Betriebe ihre Erfahrungen untereinander austauschen und sich ggf. bei FRagen unterstützen. Die Gruppen sind durch eine feste Stelle einzuladen und zu koordinieren.
In Berlin werden jährlich 800 Betriebe aktiv angeschrieben. Neben den Infos zum Budget erhalten die Betriebe einen standalisierten Fragenbogen zur Beschäftigung behinderter Menschen.
Jährlich werden 800 Betriebe aus den unterschiedlichsten Bereichen aktiv angeschrieben, inklusive standalisierten Fragebogen zur Beschäftigungsmöglichkeit von behinderten Menschen.
Ab 2022 wird eine Denkwerkstatt Arbeit sich halbjährlich zur Teilhabe an Arbeit austauschen. Das zuständige Senatsressort ist Ausrichter. An dieser nehmen Vertreter der Werkstätten, der Tagesförderstätten, der anderen Leistungsanbieter, der Anbieter Beschäftigungsorientierter Sozialer Teilhabe sowie die Vertretungen behinderter Menschen teil. Die Denkwerkstatt ist so zu konzipieren, dass ein leistungs- und zuständigkeitsübergreifender Austausch dauerhaft möglich ist.
Vor einer Stellenausschreibung sowie einem möglichen Stellenabbau durch die öffentliche Verwaltung wird durch die federführende Stelle in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst geprüft, ob die Stelle auch in Form eines Budgets für Arbeit besetzt (und fortgeführt) werden kann
Das Sozialressort erstellt bis Mitte 2022 eine Liste mit Arbeitgebern, welche bereit sind eine Person im Budget für Arbeit zu beschäftigen. Diese Liste wird jedes halbe Jahr überarbeitet und den Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen zugänglich gemacht. Hierdurch soll ein Anreiz für das Budget für Arbeit geschaffen werden
Die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen hat sich in den letzten Jahren emanzipiert und fordert ein vielfältiges und individuelles Angebot an Arbeitsvermittlung, die sich als Dienstleistung versteht.
Das hat zur Folge, dass die finanziellen Möglichkeiten, wie das Budget für Arbeit an die Arbeitssuchenden angedockt sein muss und nicht an wenige Institutionen. Nur so kann eine Wahlfreiheit entstehen.
Um eine heterogene Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem ersten 1. Arbeitsmarkt langfristig zu verorten, braucht es eine Vielfalt unabhängiger Träger in der Arbeitsvermittlung.
Es muss ein Angebot an Arbeitsvermittlung für Menschen geschaffen werden, die das derzeitige Angebot nicht bedient, die aber dennoch einen großen Bedarf haben, bspw. Menschen ohne Werkstattstatus.
Das Ausbildungssystem für Menschen mit Behinderungen muss generell geöffnet werden. Dazu muss die Ausbildungsstruktur modernisiert werden. Dies kann bspw. in Form von modularen Ausbildungsgängen sowie zeitlicher Entzerrung erfolgen. Dies kann die Grundlage für eine inklusives Ausbildungssystem sein, das individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen jungen Menschen eingegangen werden kann, unabhängig von einer Behinderung.
Qualität der Werkstätten für behinderte Menschen steigern
Fortbildungspflicht für FABS
Gewaltschutzkonzept für alle Einrichtungen
Die Werkstatt kann nicht die Entgelte der Beschäftigten verdienen und gleichzeitig ihrem Rehabilitationsauftrag gerecht werden. Dies schließt sich rein logisch aus, wenn die "Starken" vermerht auf den 1. Arbeitsmarkt wechseln oder dies durch Praktikas versuchen. Um dieser Logik zu folgen, ist es notwendig, ein
Basisgeld für Werkstattbeschäftigte einzuführen.
In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sollten mehr Weiterbildungen angeboten werden.
Erziehung, Bildung, Wissenschaft
Es werden Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit einer psychischen Erkrankunge gebraucht.
Es ist wichtig, dass es geschützte Arbeitsplätze gibt, wenn man in der Psychiatrie war und wieder ins Arbeitsleben zurückkehren will.
Eine gute Maßnahme ist der DUOday. Es wäre gut, wenn dieser von einer zentralen Stelle dauerhaft koordiniert und pressewirksam aufgemacht wird und dass eine Unterstützung bei der Durchführung stattfindet.
Stellen für Genesungsbegleiter*innen, um für sie eine Perspektive auf den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
Häufig können Sie nach einer eigenen Erkrankung nicht mehr in ihrem Erstberuf arbeiten und benötigen neue Perspektiven, die sie aufgrund einer EX-IN Ausbildung erhalten könnten.
Die Wege zwischen verschiedenen Maßnahmen sollen durchlässiger werden.
Es wäre gut, wenn eine unbefristete Erwerbsminderungsrente ausgesetzt werden kann, aber nicht wegfällt, wenn Menschen Arbeitsversuche starten.
Auch ist es gut, wenn sich §16 i aus dem SGB 2 auch für Menschen, die zwischenzeitlich im SGB 12 waren, öffnen könnte.
Es sollte mehr Coaches geben, die die Schüler*innen beim Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt begleiten und unterstützen, indem sie beispielsweise Praktikumsstellen o.ä. vermitteln.
Laut der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes werden nur ca. 2% der Schulangänger*innen auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt.
Erziehung, Bildung, Wissenschaft
Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) müssen mehr Geld verdienen und auch am Ende ihres Arbeitslebens einen angemessenen Rentenanspruch haben.
Nach der UN-BRK sollen Beschäftigte in Werkstätten mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen können. Das ist nicht der Fall. Es wird den Beschäftigten lediglich ein Taschengeld bezahlt.
Die Außenarbeitsstellen der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) müssen regelmäßig dahinngehend überprüft werden, ob diese Stellen in Festanstellungen umgewandelt werden können.
Das Konzept der Außenarbeitsplätze über die Werkstätten wird zu sehr ausgenutzt. Wenn Beschäftigte eine bestimmte Zeit ohne Probleme auf einem Außenarbeitsplatz gearbeitet haben, sollten sie direkt bei dem jeweiligen Betrieb angestellt werden.
Es sollte Berufsmessen oder Workshops allgemein für behinderte Menschen und speziell für Schüler*innen geben.
Behinderten Menschen muss die Möglichkeit gegeben werden, zu erkennen, wo ihre Stärken liegen, was sie aus ihren Kompetenzen entwickeln können und welche Möglichkeiten es für sie auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt. Messen können dazu genutzt werden, Arbeitgeber und mögliche Arbeitnehmer zusammen zu bringen.
Erziehung, Bildung, Wissenschaft
In Werkstätten sollte es mehr Weiterbildungsangebote geben, damit für die Beschäftigten die Möglichkeit besteht, sich weiterzuentwickeln.
Bessere Bildung ist ein ganz wichtiger Aspekt. Wenn behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, arbeiten sie häufig in schlecht bezahlten Jobs im Niedriglohnsektor. Daraus resultiert auch eine schlechte Rente. Bessere Bildung in Form von beruflicher Weiterentwicklung ist der Schlüssel.
Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt müssen sichtbarer sein.
Wenn Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt sicherbarer sind, hat das viele positive Auswirkungen: Beschäftigte in Werkstätten werden dadurch ermutigt, selbst den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu versuchen, Berührungsängste zwischen Menschen mit und ohne Behinderung werden abgebaut u.ä. Wichtig ist, dass besonders Menschen sichtbar gemacht werden, mit denen man sich identifizieren kann und dass sie nicht so abgehoben sind.
Es muss für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen eine Möglichkeit geschaffen werden, wie sie ihren Lohn aus der Werkstatt noch weiter aufbessern können, ohne dass ihnen alles zusätzlich verdiente Geld direkt wieder abgezogen wird.
Aufbau einer Integrationsvermittlung
Eine Integrationsvermittlung könnte die Durchlässigkeit zwischen einer Werkstatt und dem ersten Arbeitsmarkt erhöhen. Als professionelle Kraft könnte sie für mehr Verständnis auf beiden Seiten sorgen und Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen besser zusammen bringen.
Es muss eine Regelung geben, die besagt, dass ein Anspruch besteht auf unverzügliche Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen sowie eine beschleunigte Bearbeitung von Anträgen auf Assistenzleistungen.
Es gibt immer wieder Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher*innen im Bereich von Umschulungen, Fortbildungen, Zweitausbildungen, Fernstudium oder notwendigen Weiterbildung.
Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher*innen müssen auch bei informellen Gesprächen im Rahmen des Arbeits- und Berufslebens übernommen werden.
Aufgrund der fehlenden Kostenübernahme haben Arbeitnehmer mit Hörschädigung kaum Zugang zu informellen Gesprächen im Arbeitsleben.
Kolleg*innen und Vorgesetzten sollten Sensibilisierungskurse sowie Gebärdensprachunterricht durch die gehörlosen Mitarbeiter*innen angeboten werden. Diese Kurse sollten in der Arbeitszeit stattfinden und auch entgeltlich ausgeglichen werden.
Viele Kolleg*innen und Vorgesetzte sind im Umgang mit gehörlosen Mitarbeiter*innen unsicher und haben keine Gebärdensprachkenntnisse.
Für Menschen mit Hörschädigung müssen ausreichend barrierefreie Einrichtungen für Umschulungen geschaffen werden. Dafür muss die erforderliche Struktur aufgebaut werden.
Es gibt Menschen mit Hörschädigung in Bremen, die wegen fehlender Umschulungsmöglichkeiten in die Frührente geschickt wurde, die erzwungene Armut.
Das Jobcenter muss auch für lautsprachlich orientierte Menschen mit Hörschädigung barrierefrei sein. Es muss auch Schriftdolmetschung als Kommunikation angeboten werden.
Der Integrationsfachdienst, der über gute Kompetenzen für Menschen mit Hörschädigung verfügt, muss mehr zu Rate gezogen werden bei arbeitspolitischen Fragen.
Der Arbeitgeberverband, der Intergrationsfachdienst, das Jobcenter und der Hörgeschädigtenverein sollten regelmäßig zusammenkommen, um ein Konzept zu erarbeiten, wie man den hohen Anteil an hörgeschädigten Menschen in der Arbeitslosigkeit nachhaltig abbauen kann.
Schaffung einer Beratungsstelle, die unabhängig, umfänglich und übersichtlich zu den bestehenden Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmärken berät und fachkundig begleitet beim Übergang vom zweiten auf den ersten Arbeitsmarkt.
Mehr Unterstützungsangebote in Form von Assistenten o.ä. für Menschen, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten möchten
Die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen sollte abwechslungsreicher und weniger monoton gestaltet werden, beispielsweise durch wechselnde Tätigkeiten etc. und die Beschäftigten sollten sich ihren Arbeitsbereich selbst aussuchen sowie die Möglichkeit haben, auch in andere Arbeitsbereiche "reinzuschnuppern".
Es sollte eine Regelung oder ein Konzept geschaffen werden, wie Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen ihren Arbeitsplatz früher verlassen können, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt.
Es gibt in den Werkstätten für behinderte Menschen häufig viel Leerlauf. Die Beschäftigten müssen dann wegen des Versicherungsschutzes in der Werkstatt bleiben, obwohl es keine Arbeit mehr zu erledigen gibt.
Eine Barriere sind auch die Schwellen zwischen den Gesetzbüchern. Manche Maßnahmen sind nur für die SGB 2 oder SGB 9 möglich. Menschen aus der Rentenversicherung werden nicht mehr auf dem Berufsweg begleitet und beraten, kleine Arbeitsschritte zu fördern, wird finanziell nicht unterstützt/ gefördert
Einrichtung von mehr Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen (sowohl körperlich als auch psychisch), die beispielsweise nur 5 Stunden oder weniger pro Woche arbeiten können.
Für viele Menschen ist es nicht möglich, sich Geld dazuzuverdienen. Sie sind entweder zu krank oder litten unter Suchterkrankungen, was ihnen den Weg in die Arbeitswelt erschwert bis unmöglich macht. Zuverdienstmöglichkeiten wäre eine Chance für einen geregelten Tagesablauf sowie zusätzliches Geld.
Es sollte mehr Förderungsprogramme für Menschen mit Behinderung geben.
Menschen mit Behinderungen oder Suchterkrankungen arbeiten häufig im Niedriglohnsektor. Mithilfe von Förderprogramme könnte daran gearbeitet werden.
Operationalisierung der Hinwirkungspflicht nach § 2 Abs. 2 BremBGG
Bei der Ausübung der Gesellschafterrechte in privatrechtlich organisierten Unternehmen, auf die der Träger öffentlicher Gewalt aufgrund Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, wirken die auf Veranlassung dieser Träger entsandten Mitglieder der Aufsichtsorgane der Unternehmen bei ihrer Tätigkeit daraufhin, dass die Ziele des BremBGG Gesetzes angemessen berücksichtigt werden.
Bislang ist völlig unklar, wie diese Pflicht operationalisiert wird. Denkbar sind unterschiedliche Formate wie z.B. Fortbildungen zum BremBGG und der UN-BRK, bislang dürfte das Gesetz weiten Teilen der Aufsichtsmitglieder indes unbekannt sein, das zeigt auch die Praxis.
Zuständig: Sen. f. Finanzen