Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Handlungsfeld "Gesundheit und Pflege". Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung in der Arbeitsgruppe. Es handelt sich um keine Priorisierung.
Zugang zum Suchthilfesystem für Menschen mit Behinderung:
Die Inanspruchnahme des Suchthilfesystems durch behinderte Menschen erfordert eine enge und verbindliche Zusammenarbeit zwischen der Behindertenhilfe und dem Suchthilfesystem. Hierzu bedarf es der Schulung von Fachkräften in den beteiligten Professionen. Außerdem braucht es die Anpassung bestehender Programme und die Entwicklung neuer Programme (in den Bereichen Suchtprävention, -beratung, -behandlung) für den Personenkreis, ihre Erprobung und die Weitergabe von Materialien und Konzepten zwischen den Hilfesystemen.
Selbstverständliche Barrierefreiheit durch Schriftdolmetschung auch für lautsprachig orientierte Hörgeschädigte bei Ärzt*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen!
Bisher lehnen KK meist Anträge auf Über-nahme der Dolmetschkosten z.B. für die Psychotherapie ab, weil Grundlage der Psychotherapie ein vertrauliches Gespräch unter vier Augen bleiben müsse. Dabei muss jedoch eine sichere, unmißverständliche Kommunikation auch für gebärden- und lautsprachig Orientierte möglich sein, ansonsten kann es nicht zum erwünschten/ erforderlichen Therapieerfolg kommen!
Lösungsvorschlag könnte sein: Onlinedolmetschung, insbesondere in Schrift ist faktisch anonym möglich, der Schriftdolmetschdienst arbeitet im Auftrag Ärzte/Ärzt*innen oder der KK, so dass der Schriftdolmetsch-dienst nicht erfährt, wer der Patient oder die Patientin ist!
Bei der Gebärdensprache ist diese Anonymität nicht möglich! Es sei denn, der Patient oder die Patientin ist damit einverstanden, dass die persönlichen Daten dem Dolmetsch-dienst mitgeteilt werden. Allerdings, sollte grundsätzlich ansonsten nach weiteren technischen Möglichkeiten zur Wahrung der Anonymität gesucht werden. Zum Beispiel gibt es mittlerweile APPs, die eine automatische Dolmetschung ermöglichen. Das ist denkbar und könnte mal getestet werden.
Übergeordnetes Ziel: Einbindung von Genesungsbegleiter*innen (EX-IN´ler) in der Senatspressestelle und in den Ressorts für Kultur, für Soziales, Jugend, Integration und Sport, für Kinder und Bildung, für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Maßnahmen:
Einbindung von EX-IN´lern in Nachbarschaftsheimen und Bürgerhäusern
Maßnahmen:
Doppeldiagnose: In Bremen wird dringend Kompetenz benötigt um Menschen mit geistigen Einschränkungen und zusätzlichen psychischen Gesundheitsproblemen helfen zu können.
Für Menschen mit dieser Doppeldiagnose "GB und psychische Erkrankung" gibt es in Bremen und Umland praktisch keine kompetente Hilfen. Weder bei Ärzten noch bei Kliniken oder Wohn- und inklusiven Lebensmöglichkeiten. Betroffene und in der Regel deren Angehörige müssen weite Wege nach Hamburg und Schleswig-Holstein in kauf nehmen. Es gibt in Bremen offiziell die Idee hie etwas zu entwickeln. Das muss aber dringend forciert werden. Auch hier muss es lebensfeldnahe Hilfen geben.
Geburtsvorbereitende Kurse in Leichter Sprache
Barrierefreie Frauenarzt-Praxen in allen Stadt-Teilen. Mehr Werbung/ Infos darüber.
Schulungen für Ärzte, Diagnosen und Behandlungen einfach zu erklären.
Zugänge zur gesundheitlichen Selbsthilfe (als wichtige Säule im Gesundheitssystem) schaffen – insbesondere für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung:
Die gesundheitliche Selbsthilfe unterstützt mit ihren Angeboten und Aktivitäten die professionellen Angebote des Gesundheitswesens, schließt Versorgungslücken und ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Gesundheitslandschaft. Oft wird sie auch als die vierte Säule des Gesundheitssystems bezeichnet. Allein in Bremen gibt es rund 500 Gruppen zu gesundheitlichen Themen. Gesundheitliche Selbsthilfe ist die aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Erkrankung und dem eigenen Verhalten – und zwar im Austausch mit anderen Menschen, die selbst betroffen sind. Dabei kann es sich um psychische, körperliche, chronische Erkrankungen oder Suchtverhalten handeln. Die eigene Selbsthilfegruppe ist für die Betroffenen ein Schutzraum. Die Beteiligten wissen sich aufgehoben unter Gleichen und tauschen sich auf Augenhöhe aus - auf Wunsch auch anonym. Es wird über Ängste, Nöte und Einschränkungen gesprochen. Die Voraussetzung dafür ist eine vertrauensvolle, in sich geschlossene Atmosphäre. Für viele Teilnehmer*innen sind die regelmäßigen Treffen und der Austausch auf Augenhöhe eine große Stütze bei der Bewältigung ihres Alltags. Die Gruppen geben emotionale Unterstützung und Zuversicht in schwierigen Lebenssituationen. Sie stärken das Selbstwertgefühl und beugen einer sozialen Isolation vor. Sie befähigen die Teilnehmenden zu einem besseren Umgang mit der Erkrankung oder Behinderung im Alltag. Ziel ist dabei eine Verbesserung und/oder Vermeidung einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands jedes/r Betroffenen. Als Patient*in in der ambulanten oder stationären Versorgung erleben sich die Betroffenen oft in einer passiven Rolle (beispielsweise durch Verordnungen in Bezug auf die Erkrankung). Durch den aktiven, gleichberechtigten Austausch stärken Selbsthilfegruppen die Selbstwirksamkeit und somit auch die Selbstbestimmung, weil sie den Teilnehmenden ermöglichen, selbst etwas zur Bewältigung ihrer Erkrankung und zur Besserung ihrer Lebenssituation beitragen zu können. Wir wünschen uns sehr, dass bei der Fortschreibung des Aktionsplans Maßnahmen aufgenommen werden, die Zugänge zur gesundheitlichen Selbsthilfe schaffen – insbesondere für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung können an jeder körperlichen oder psychischen Krankheit oder jeder Sucht leiden wie Menschen ohne kognitive Beeinträchtigung. In der Praxis gelingt es bislang jedoch nur vereinzelt, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in bestehende Selbsthilfegruppen zu integrieren. Diese Lücke gilt es zu schließen. Auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sollte die gesundheitliche Selbsthilfe als wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems offenstehen. Aus unserer Sicht wichtige Maßnahmen sind die Initiierung und die Förderung von Selbsthilfegruppen speziell für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ist für viele Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eine vollkommen neue Erfahrung. Oft sahen und sehen sie sich in der Rolle derjenigen, die Information und Anleitung erhalten. Ein selbstbestimmter Austausch auf Augenhöhe und die aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten wird möglich, wenn die Gruppe strukturelle Unterstützung (nicht therapeutische oder pädagogische!) durch eine Mittelsperson ohne kognitive Beeinträchtigung erhält. Aus diesem Grund könnte eine weitere Maßnahme in der Schulung von Menschen (z.B. Selbsthilfe-Akteure oder Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen) bestehen, die beim Aufbau einer Gruppenstruktur und dem gleichberechtigten, selbstbestimmten Austausch unterstützen können. Wichtig ist hierbei, dass diese Mittler*innen ihre Rolle so erstehen, dass trotz ihrer Begleitung der Selbsthilfecharakter der Gruppe gewahrt bleibt.
Versorgung behinderter Menschen im Krankenhaus - Herstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für die Versorgung von Querschnittgelähmten im Krankenhaus
Für die Versorgung von Querschnittgelähmten in Krankenhäusern sind Abteilungen mit entsprechender räumlicher, materieller und personeller Infrastruktur vorzuhalten. Eine bedarfsgerechte räumliche Infrastrukur besteht unter anderem darin, dass die barrierefrei eingerichteten Krankenzimmer (max. 2-Bettzimmer) über ein barrierefrei nutzbares Badezimmer verfügen; dazu gehört u.a. Dusch- Toilettenstühle auch als Selbstfahrer, Duschliegen, Personenlifter und Schienen unter der Decke, in denen mobile Aufrichter gleiten können. Letztere sind ebenfalls in Untersuchungsräumen anzubrigen, in den die Patienten zur Untersuchung auf spezielle Liegen gebettet werden; Röntgen, MRT usw. Aufenthaltsräume sind mit unterfahrbaren Tischen zu möblieren. Ärzte sind mit den speziellen Anforderungen an die Urologie und Orthopädie von Querschittgelähmten durch Schulungen vertieft vertraut zu machen. Das Pflegepersonal ist durch jährliche Schulung auf die allgemeinen und speziellen Anforderungen im Umgang mit Querschnittgelähmten im Krankenhaus vorzubereiten.
Verbesserung der Versorgungsstrukutren für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in stationären Einrichtungnen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Hospize, ...) im Land Bremen
In den letzten Jahren wurden bundesweit verschiedene Modellprojekte zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz im Krankenhaus durchgeführt. Diese Konzepte enthalten sinnvolle Anregungen und Praxisbeispiele, die auf die Situation von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung übertragen werden können. Hier einige Beispiele:
Ein wichtiges Element in der gesundheitlichen Versorgung ist das Krankenhaus. Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, stark seheingeschränkte, blinde und gehörlose Personen benötigen Barrierefreiheit und Orientierungssysteme im Krankenhaus. Wahrnehmbare Orientierungssysteme sind für alle behinderten Patient*innen wichtig. Behinderten Patient*innen ist psychosoziale Betreuung zu ermöglichen. Die erforderliche Assistenz ist sicherzustellen. Alle Informationen zu Erkrankungen und Diagnostik sind den behinderten Patient*innen in Leichter, verständlicher, in der Sprache mitzuteilen, die für sie zum Verständnis erforderlich ist.
Der Stand der Kenntnisse über die spezifischen Bedarfe und unterschiedlichen Anforderungen behinderter Menschen bei Krankenhausaufenthalten und die Haltung des Personals im Umgang mit behinderten Patient*innen ist durch Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen in den Krankenhäusern zu qualifizieren.
Die Krankenhäuser sollen Konzepte erarbeiten, die die Belange behinderter Menschen, ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung umsetzbar machen.
Der Artikel 25 UN-BRK fordert eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Niveau wie sie auch nicht beeinträchtigten Menschen zur Verfügung steht. Er fordert die Vorhaltung von Gesundheitsleistungen, die von behinderten Menschen speziell wegen ihrer Beeinträchtigung benötigt werden.
Das Medizinische Zentrum für erwachsene behinderte Menschen soll schnellstmöglich eingerichtet werden.
Erwachsenen Menschen mit schweren körperlichen und /oder geistigen Beeinträchtigen soll eine Behandlung in einem multiprofessionellen Zentrum ermöglicht werden. Planungen für dieses Zentrum liegen bereits vor, Gespräche mit den zu beteiligenden Stellen haben schon stattgefunden. Die schnelle Umsetzung ist nunmehr erforderlich, um Artikel 25 nachzukommen.
Die niedergelassenen Ärztinnen, Ärzte und die Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten sollen nach wie vor durch die entsprechenden Kammern aufgefordert werden, ihre Praxen hinsichtlich der Zugänglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen für die Darstellung im Stadtführer Barrierefreies Bremen erheben zu lassen.
Viele Praxen sind für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen nicht oder nur mit fremder Hilfe zugänglich. Dies entspricht nicht dem Artikel 25 UN-BRK. Im besten Fall sollten die Praxen hinsichtlich der Barrierefreiheit verbessert werden, auf jeden Fall sollten die Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten die Zugänglichkeit im Stadtführer darstellen lassen, so dass die behinderten Menschen erkennen können, ob sie klarkommen.
Leichtere Zugänglichkeit zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und psychischer Erkrankung: Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Bereitstellung von anschaulichem Informationsmaterial
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung finden nur sehr schwer einen ambulanten Psychotherapieplatz. Dem Personal in Einrichtungen und Beratungsstellen fehlen übersichtliche Informationen über Ansprechpartner*innen, an die sie weitervermitteln können. Für die betroffenen Menschen und ihre Umgebung wäre es hilfreich, wenn es anschauliches Material gäbe, das darüber informiert, was Psychotherapie ist, wie sie helfen kann, was organisatorisch beachtet werden muss etc. Wünschenswert für Beratungsstellen wäre ein Flyer zur Weitergabe an Klient*innen (mit den grundsätzlichen Informationen, Kontaktdaten der wichtigsten Anlaufstellen) sowie ausdifferenzierte Therapeutenlisten (Beispiel: Wer versteht sich auf Traumatherapie UND Behandlung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung?). Außerdem besteht generell Aufklärungsbedarf der allgemeinen Öffentlichkeit zu dem Thema.
Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und psychischer Erkrankung durch Vermittlung zielgruppenspezifischer Kompetenzen im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung der Psychotherapeuten
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung finden nur sehr schwer einen ambulanten Psychotherapieplatz – hier besteht zurzeit noch eine Unterversorgung. Hilfreich wäre die Vermittlung von zielgruppenspezifischen Kompetenzen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Psychotherapeuten. Konkret:
Außerdem stellt sich die Frage: Wenn sichergestellt ist, dass jede*r sich in diesem Bereich bilden/weiterbilden kann – worin könnten äußere Anreize bestehen, dies auch wahrzunehmen?
Gesundheitsbezogene Selbsthilfe und Behindertenselbsthilfe gezielt für Menschen mit Zuwanderungs- und/oder Fluchthintergrund nachhaltig zugänglich gestalten
Aktuell werden in einem von den gesetzlichen Krankenkassen geförderten Projekt Wege zur Öffnung und interkulturellen Gestaltung der Selbsthilfe für Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund entwickelt. Langfristig ist absehbar, dass eine nachhaltige interkulturelle Selbsthilfearbeit nur Bestand haben wird, wenn alle Akteure (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsnutzer*innen, Kassen, Ärzte, Patienten- und Behindertenorganisationen) bei dieser interkulturellen Arbeit unterstützt werden. Über zeitlich befristete Projekte hinaus sollten das Land Bremen bzw. die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gemeinsam mit den Akteuren der Sebsthilfe erörtern, welche strukturellen Änderungen sich aus den zeitlich befristeten Projekten ergeben und welche nachhaltigen Instrumentarien für eine kultursensible Selbsthilfearbeit erforderlich sind.
Gezielte Veranstaltungsreihe für junge Menschen zum Thema "Pränataldiagnostik".
Es Bedarf eine Veranstaltungsreihe für potenzielle Eltern. Bislang haben sich vor allem Fachleute Ü40 an der Diskussion beteiligt. Es sollte nicht rein um ethischen Fragen gehen, sondern eher darum, junge Menschen zu motivieren, sich im Vorfeld mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Veranstaltungsreihe bzw. Kampagne sollte durch junge Leute durchgeführt werden.
Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft
Aufsuchende Beratung im Krankenhaus für Eltern, deren Kinder eine Behinderung erwerben bzw. gerade frisch erworben haben
Aktionszettel / Hinweise für Patienten bei Arzt- und Entlassungsberichten. Gezielte einfache Info "Wie geht es weiter mit der Behandlung"
Entlassungsberichte von Krankenhäusern sind lang und schwer lesbar. Wichtige Anschlussbehandlungsinformationen gehen verloren. Krankenhaus ist ja immer Ausnahmesituation und man vergisst die mündlichen Infos schnell. Ich hätte gerne einen zusätzlichen einfach geschriebene Zettel in großer fetter Schrift für den Patienten, auf dem steht, wie es weitergehen soll! Einfach noch mal stumpf die Schritte aufgelistet. Als Extrazettel oder in einerm deutlich sichtbaren Kasten auf der ersten Seite des Berichts und nicht versteckt ganz hinten.
Die Hospiz- und Paliativversorgung für die Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung vorbereiten. Gemeinsam mit den Leistungserbringern die Versorgung des Personenkreis verstärkt in den Fokus nehmen. Veranstaltungen - Fortbildungsangebote - Studien
Sicherstellung von geigneten Hygienmaßnahmen bei Krankentransporten/ Dialysefahrten und Krebsbehandlungen durch Taxis:
Bereitstellung von Masken und Desinfektionmittel für Dialysepatienten
Förderung von geeigneten Hygienmaßnahmen in Taxis, Trennung von Fahrer/Patient; Lüftung und Desinfektion
Verzicht auf Dokumentationspflichten für Dialyse/Krebsfahrten (wg Ansteckung durch Block und Stift)
Brauchen wir einen Dialysebeauftragtenn?
Recht auf telefonische Rezeptbestellung und zusendung statt Arztbesuch/Wartezimmer
Ersthelfer und Behindert Was geht noch und was geht nicht. Überdenken des 1.Hilfe Kurses
Aufnahme der Belange behinderter Menschen in das Landeskrankenhausgesetz nach dem Vorbild von § 20a Thüringisches Krankenhausgesetz:
(1) Den besonderen Belangen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung ist bei der medizinischen Behandlung sowie im Rahmen der sonstigen Betreuung im Klinikalltag in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
(2) Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, Krankenhausleistungen unter Achtung ihrer Würde und Persönlichkeit in Anspruch zu nehmen. Das Krankenhaus koordiniert erforderliche Unterstützungsleistungen, insbesondere technische oder persönliche Hilfen. Es stimmt sich hierzu, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit Betreuern, Angehörigen oder Einrichtungen ab.
(3) Das Krankenhaus ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sein Personal über Ziele und Inhalte der in Absatz 1 genannten Vorgaben schulen zu lassen. Hierbei sollen Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden. Es erstellt einen Handlungsleitfaden, der wesentliche Grundprinzipien des Umgangs mit Menschen mit Behinderung im Krankenhaus enthält
Ergänzend sollten Maßnahmen des Übergangsmanagements verankert werden, die ermöglichen, dass behinderte Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt wieder in ihre eigene Häuslichkeit zurückkehren können oder ambulante Versorgungsstrukturen genutzt werden können (Konkretisierung von § 22 Abs. 4 BremKHG)
Der Stand der Kenntnisse über die spezifischen Bedarfe und unterschiedlichen Anforderungen behinderter Menschen bei Krankenhausaufenthalten und die Haltung des Personals im Umgang mit behinderten Patient*innen ist durch Aus-, Fort-und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen in den Krankenhäusern zu verbessern. Hierfür können gut Genesungsbegleiter*innen als Dozent*innen wirken. Die Krankenhäuser sollen Konzepte erarbeiten, die Belange behinderter Menschen, ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung umsetzbar machen. Für Menschen mit psychosozialen Gesundheitsproblemen und psychiatrische Kliniken heißt das, dass mehr Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter in den normalen Alltagsbetrieb der Stationen (zwei Stellen pro Station) zu integrieren sind.
Für Menschen mit psychosozialen Gesundheitsproblemensind Alternativen zu entwickeln, damit auch in Krisensituationen Einweisungen in ein psychiatrischesKrankenhaus möglichst vermieden werden. Ziel muss es sein, eine regional ausgerichtete „Neue Psychiatrie“ aufzubauen, weg von einer „Bettenorientierten Klinikpsychiatrie“, hin zu einem weitestgehend ambulant orientierten „Zentrum für seelische Gesundheit“. Dies ist in enger Zusammenarbeit mit den Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden mit Menschen mit psychosozialen Gesundheitsproblemen zu erarbeiten. In dieser Konzeption ist eine langfristige Lebensumfeld-nahe Behandlung und Begleitung für Menschen mit schweren psychosozialen Gesundheitsproblemenzu erfüllen. Diese Neuorientierung erfordert auch eine abgesicherte Genesungsbegleitung (mehr Genesungsbegleiterinnen/Genesungsbegleiter im Alltag, Genesungstelefon usw.) und Unterstützung in psychischen Krisen, auch die Gewährleistung von Rückzugsräumen.Vom Arbeitskreis „Neue Psychiatrie im Bremer Westen“ wurde auf Basis dieser Grundsätze bereits ein detailliertes Konzept unter dem Namen PARDON-entwickelt. PARDON steht für Konzept, Psychiatrie Ambulant: Recovery-und Dialog orientierte Netzwerkarbeit. Dieses Konzept soll schrittweise in allen Bremer Regionen umgesetzt werden und in den neuen Landespsychiatrieplan einfließen. Begleitend muss das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) entsprechend den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe von 2018 und aktueller Entwicklung angepasst werden. Für einfachere Erreichbarkeit der bestehenden Krisendienste muss eine im Land Bremen zentrale einheitliche Rufnummer eingeführt werden. Für einfachere Erreichbarkeit der bestehenden Krisendienste muss eine im Land Bremen zentrale einheitliche Rufnummer eingeführt werden.
Aufnahme eines Vertreters behinderter Menschen in die öffentlich-rechtliche Ethikkommission des Landes Bremen und alle anderen Ethikkommission der öffentlichen Hand
Der Umgang mit Corona hat z.B. in Bezug auf die Impfstrategie gezeigt, dass medizinisch-ethische Fragestellungen selten die Perspektive behinderter Menschen miteinbeziehen. Das ist durch eine bessere verfahrensmäßige Absicherung zu verändern.
In Bremen wird die Stelle einer/eines Pflegebeauftragten geschaffen.
Der Pflegebevollmächtigte tritt für die Interessen der Pflegebedürftigen im politischen Raum ein und setzt sich dafür ein, dass ihre Belange im Mittelpunkt des Pflege- und Gesundheitssystems stehen.
Die Stelle ist Ansprechpartner für alle in der Pflege Beteiligten.
Die Senatsverwaltung beteiligt die/den Pflegebeauftragte/n bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben mit Pflegebezug.
Medizinisches Personal muss noch weiter sensibilisiert werden für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.
Im Krankenhaus wurden Spritzen gegeben, ohne mit dem Patienten darüber zu reden und zu erklären, wofür die Spritzen sind. Außerdem verwenden Ärtze komplizierte Fachausdrücke, ohne diese dem Patienten zu erklären. Ärtze oder anderes medizinisches Personal spricht häufig mit Unterstützer*innen und Assistent*innen, nicht aber mit dem behinderten Patienten selbst.
Es sollte sowohl in der Klinik als auch ambulant die Möglichkeit von Netzwerkgesprächen gegeben sein. Sowohl zeitlich wie auch finanziell.
Denkbar wäre ein Modul, welches vorgeschaltet werden kann, bevor umfangreiche Begutachtung für Betreutes Wohnen stattfindet.
Nachsorgegruppen aus der Tagesklinik sollten langfristige professionelle Begleitung haben.
Genesungsbegleiter*innen sollten eine ordentliche Eingruppierung haben, sie sollten auf allen Stationen und in der ambulanten Versorgung tätig sein und ihre besondere Rolle wahrnehmen können.
Schulung des gesamten Personals in Deeskalation- und Konfliktbegleitung.
Dies muss verbindlich und in einem störungsfreien Rahmen ermöglicht werden. Die Pflegekräfte dürfen nicht im Spannungsfeld stehen: Fortbildung oder Kolleg*in alleine auf Station lassen.
Fixierungen sollten ganz verboten werden. Sollten sie unter ganz besonderen Gründen stattfinden, sollten Frauen nur von Frauen fixiert werden.
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Schaffung von Rückzugsräumen in Stadtteilen.
Die Rückzugsräume müssen für alle Menschen mit allen Krankenkassen geöffnet sein. Durch diese Räume werden Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt.
Auch in Katastophenfällen wie beispielsweise Corona muss Inklusion bestehen bleiben.
Besonders für behinderte Menschen und ältere Menschen bleibt der Inklusionsgedanke während der Corona-Pandemie auf der Strecke. Assistenzkräfte sind sehr in ihrer Arbeit eingeschränkt.
Es wäre wünschenswert, dass selbstständige Genesungsbegleiter*innen nach einem EX-IN Kurs als qualifizierte Peers und persönliche Begleiter*innen über Institutionsgrenzen hinweg, Menschen über lange Zeiträume im Krankenhaus und in der Psychiatrie oder auch zuhause besuchen und dass deren Arbeit bezahlt wird.
Die Ausbildung der EX-Inler*innen baut auf deren eigener Krisenerfahrung auf. Die Ausbildung der Peers könnte auch noch ausgeweitet werden, das Thema Suchterkrankungen ist bespielsweise noch nicht sehr präsent. Auch Menschen mit psychischer Krisenerfahrung und gleichzeitig körperlicher Einschränkung nehmen noch selten an Ex-IN-Qualifikationen teil.
Arbeit und Beschäftigung
EX-Inler*innen sollten bei der Ausbildung von Polizei und Krankenpflegepersonal herangezognen werden, um das Verständnis für psychische Erkrankungen zu stärken.
Es wäre sinnvoll, dass ausgebildete EX-Inler*innen in der Senatspressestelle in Teilzeitstellen angestellt werden und das Anliegen fortführen, sodass auch die verschiedenen betroffenen Ressorts beteiligt werden können.
Information und Kommunikation
Es werden Beratungsstellen in Bürgernähe, beispielsweise in Bürgerhäusern gewünscht.
Die Beratungsstellen wären telefonisch zu kontaktieren, würden über psychische Erkrankungen aufklären und gegen Diskriminierung und Stigmatisierung arbeiten.
Auch im Krankenhaus muss die Arbeit der Assistenzkräfte sicher finanziert werden.
Im Krankenhaus wird die Assistenz irgendwann nicht mehr bezahlt oder weniger bezahlt, sodass Besuche im Krankenhaus nicht mehr möglich sind. Hier braucht es eine bessere Finanzierung und Begleitung.
Schaffung und Finanzierung von Beratungsstellen, die bei psychischen Erkrankungen besonders einen guten Erstkontakt ermöglichen
In Bremen gibt es bereits das Team "BravO" als Erstkontakt zur Beratungsstellen. Häufig ist bei psychischen Erkrankungen aber besonders der Erstkontakt für die Betroffenen eine große Herausforderung. Daher braucht es noch mehr Stellen, an die sich Betroffene oder Angehörige wenden können.
Das Thema "3. Geschlecht im Krankenhaus" muss noch mehr ins Bewusstsein gerückt werden.
Bislang findet das Thema "3. Geschlecht im Krankenhaus" noch zu wenig Aufmerksamkeit. Dabei ergeben sich in diesem Zusammenhang viele Fragen, die einer intentiven Diskussion bedürfen.
Information und Kommunikation
Das Rückzugshaus in Bremen muss weiterhin als Anlaufsstelle erhalten bleiben.
Die gesundheitliche Versorgung von geflüchteten Personen muss gesichert sein.
Migration/ Flucht und Behinderung
Entwicklung eines Konzeptes, wie das Pflegepersonal in ambulanten und stationären Einrichtungen durch DGS-Kurse für die Bedürfnisse der gehörlosen Patienten sensibilisiert werden kann
Es gibt immer wieder große Kommunikationsprobleme mit dem ambulanten und stationären Pflegepersonal.
Information und Kommunikation
In Krankenhäusern und bei den Rettungsdiensten sollten Geräte bereitgestellt werden, mit denen Gebärdensprachdolmetscher*innen per Video zugeschaltet werden können
In Notfallsituationen und bei der Einlieferung ins Krankenhaus entstehen lange Wartezeiten, weil Gebärdensprachdolmetscher*innen nicht sofort vor Ort sein können.
Information und Kommunikation
Es werden mehr DGS-kompetente Psychotherapeuten gebraucht, damit nicht nur mittels Dolmetscher*innen die Sprachbarriere aufgehoben wird, sondern auch das kulturelle Hintergrundwissen über die Welt der Gehörlosen beim Therapeuten selbst vorhanden ist.
Gehörlose haben häufig einen erschwerten Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung.
Information und Kommunikation
Die Notruf-Apps für Menschen mit Hörschädigung müssen so schnell wie möglich eingeführt werden.
Die Situation fürs Absetzen eines Notrufs ist für Gehörlose sehr unübersichtlich, da es so unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Eine einheitliche Möglichkeit für alle Notsituationen über eine Notruf-App könnte die Unübersichtlichkeit aufheben.
Information und Kommunikation
Bei Fragen zur Barrierefreiheit muss enger mit der kassenärztlichen Vereinigung zusammengearbeitet werden, die dann Unterstützung und Beratung hinsichtlich Barrierefreiheit für Ärzte, Pflegedienste, Seniorenheime etc. anbieten und durchführen kann.
Aufbau von Frauenstationen in psychiatrischen Krankenhäusern mit der Möglichkeit, Zimmer abzuschließen
Frauen fühlen sich häufig nicht ausreichend geschützt gegenüber möglichen Übergriffe.
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Einstellung von mehr Personal in psychiatrischen Krankenhäusern, das regelmäßig Fortbildungen erhält und an Supervisionen teilnimmt.
Patient*innen in der Psychiatrie sind oft unzufrieden mit der Gesamtsituation: die Stationen sind überbelegt, das Personal überlastet, sodass kein Gefühl von Wertschätzung und Mitgefühl erlebt wird.
Die finanziellen Mittel für das Gesundheitssystem müssen aufgestockt werden.
Es wird eine fachkundige Betreuung im Krankenhaus, die sich mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung auskennt, und umfangreichere Therapien gebraucht.
Bei Entlassungen aus dem Krankenhaus kurz vor dem Wochenende muss sichergestellt werden, dass ausreichend Medikamente vorhanden sind.
Bei Entlassungen aus dem Krankenhaus wird Freitag nachmittags nicht ausreichend darauf geachtet, dass die Medikamentenversorgung über das Wochenende gesichert ist.
Angebote wie beispielsweise Gapsy (Gesellschaft für ambulante psychiatrische Dienste GmbH) müssen noch bekannter gemacht werden.
Anlaufstellen für Suchterkrankte oder ehemals Suchtkranke und psychisch kranke Menschen muss es in ganz Bremen geben.
Momentan ist besonders in Bremen-Nord die Versorgung dahingehend nicht ausreichend.
Bei der Berechnung des Behindertengrades sollte auch alle möglichen Krankheitsbilder berücksichtigt werden, sodass eine genaue Berechnung möglich ist.
Einige Krankheitsbilder werden bei der Berechnung des Behindertengrades noch zu wenig berücksichtig, beispielsweise das Krankheitsbild Fibromyalgie.
Es werden mehr Psychotherapeuten gebraucht.
Psychisch kranke Menschen müssen häufig lange warten (6-12 Monate), bis sie einen Therapieplatz bekommen. Das ist viel zu lange. Auch der Weg bis zu einem Therapieplatz ist mit zu vielen Absagen und bürokratischen Hürden verbunden, die ein psychisch kranker Menschen nur schwer zu bewältigen sind.
Der psychiatrische Notdienst muss wieder rund um die Uhr besetzt sein.
In der medizinischen Versorgung darf der Patient nicht auf eine Alkoholerkrankung reduziert werden.
Viele Betroffene fühlen sich ungerecht behandelt und stigmatisiert in Arztpraxen oder im Krankenhaus. Medizinische Diagnosen werden häufig nur auf die Alkoholerkrankung reduziert.
In der psychiatrischen Klinik sollte ein Gespräch mit dem Arzt häufiger möglich sein.
Ein Gespräch nur einmal pro Woche ist zu wenig.
Die Terminvergabe in Arztpraxen und besonders in Facharztpraxen muss verbessert werden, damit die Wartezeiten kürzer sind.
Termine bei Fachärzt*innen sind sehr schwierig zu bekommen und die Ärzt*innen haben oft zu wenig Zeit.
In Krisenfällen, wie beispielsweise jetzt der Corona-Pandemie, müssen Wohnheime wie der Adelenstift ausreichend mitgedacht werden und es muss klar sein, wie sie einzuordnen sind.
In einem Wohnheim wie dem Adelenstift besteht durch die vielen Begegnungen zwischen Menschen und den Vorerkrankungen einiger Bewohner*innen (besonders Alkoholerkrankungen) ein erhöhtes Risiko. Dem muss Rechnung getragen werden.
Weiterqualifizierung von Dolmetschenden (die bei den bestehenden Pools wie Sprinter oder Förderwerk bereits tätig sind und andere) für den Bereich Gesundheit, auch psychische Gesundheit / Fortbildung für vorurteilsbewußte Pflege
Die Zielgruppe ist besonders schutzbedürftig. Beeinträchtigung / Behinderung von Erwachsenen und Kindern in Kombination mit Migration, Traumatisierung oder anderen seelischen Krankheiten und fehlenden Sprachkenntnissen (die auch wg. der seelischen bzw. körperlichen Behinderung nicht schnell erworben werden können) sind ein komplexes Feld, für das es noch viel zu wenig qualifizierte Unterstützung gibt. Die bestehenden Angebote können wg. der o. g. Fakten bislang noch nicht in ausreichendem Maße genutzt werden.
Es muss noch mehr Aufklärung und Unterstützungsmöglichkeiten geben für behinderte Menschen mit einer Krebserkrankung.
Die Genderleitlinien müssen vollumfassend in der Psychiatrie Anwendung finden.
Die Tagesklinik Mitte muss nach Mitte.
Es braucht dringend mehr Anlaufstellen, die wohnunglosen Menschen die Möglichkeit zur Hygiene und Körperpflege bieten. Diese müssen barrierefrei sein.
Das Projekt „Duschmobil für Wohnungslose“ in Bremen muss unterstützt werden und die Finanzierung muss gesichert sein, damit das Projekt nicht von Spenden abhängig ist. Auf die Barrierefreiheit sollte geachtet werden.
Schaffung von mehr Schutzräumen für wohnungslose Menschen. Diese müssen barrierefrei sein.
Die ständige Anspannung und Unsicherheit, die das Leben auf der Straße mit sich bringen, schlagen sowohl auf die körperliche als auch auf die psychische Gesundheit.
Die gesundheitliche und medizinische Versorgung von obdachlosen Menschen muss sichergestellt werden. Es gibt aktuell zu wenig Möglichkeiten, sich medizinisch, vor allem auch ohne Krankenversicherung, behandeln zu lassen.
Pflege wohnungsloser Menschen (mit Behinderung):
das Pflegesystem und die Wohnungslosenhilfe müssen sich füreinander öffnen und gemeinsam die vorhandenen Möglichkeiten besser nutzen.
"Menschen mit Behinderungen in Wohnungslosigkeit werden vom Aktionsplan in keiner Weise berücksichtigt, das heißt diese Gruppe und ihre Lebenssituation wird weder im Plan thematisiert noch gibt es Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Wohnungslosigkeit. Der Bundesteilhabebericht von 2016 hat in einem Schwerpunktkapitel „Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit“ bisherige Erkenntnisse zu dem Thema zusammengeführt und aufgezeigt, dass sehr viele Menschen mit Beeinträchtigungen unter den Wohnungslosen sind.
Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016b), S. 498 ff.
Der Verein zur Förderung der medizinischen Versorgung Obdachloser im Land Bremen e. V. – schließt, durch ein Team von sieben Ärztinnen und Ärzten an drei Standorten in Bremen zwar die Lücke der medizinischen Notversorgung der wohnungslosen Menschen in Bremen - was noch nicht hinreichend gelöst zu sein scheint ist die Pflege wohnungsloser Menschen (mit Behinderung) - auch das Pflegesystem und die Wohnungslosenhilfe müssen sich füreinander öffnen und gemeinsam die vorhandenen Möglichkeiten besser nutzen.
In allen Prozessen ist die Beteiligung von Betroffenen wichtig und unterstützenswert. Betroffene, die sich ehrenamtlich beteiligen, sollten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung bekommen.