Auf dieser Seite finden Sie die eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Handlungsfeld "Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft". Die Vorschläge resultieren aus Onlineeingaben, Telefonkonferenzen sowie Fragebögen. Die Nummerierung der Vorschläge dient der Erörterung in der Arbeitsgruppe. Es handelt sich um keine Priorisierung.
Weiterentwicklung der Wohn-, und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter mit geistiger Behinderung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder
"Bremer bleiben in Bremen" trifft bislang nicht für Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder zu. Noch immer müssen diese Eltern, sofern sie nicht allein mit (nur) ambulanter Unterstützung mit ihren Kindern leben können, Bremen verlassen - sofern sie überhaupt außerhalb Bremens ein Angebot erhalten: die Wartelisten von einschlägigen Wohnangeboten sind lang, zunehmend sind diese Einrichtungen gehalten, nur aus ihrerm eigenen Raum aufzunehmen.
Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung
Konkrete Regelung zur Kostenübernahme für Fremdsprachendolmetschungen analog der Regelungen für Gebärdendolmetschungen
Ein wichtiger Faktor für die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungshintergrund ist die Sprache. Das ist schon für nicht-behinderte so. Noch bedeutsamer wird dies bei Beeinträchtigung/Behinderung und chronischer Erkrankung. Es gibt viele Arzttermine, komplizierte Dialoge über Diagnosen und Therapienen und Behandlungsschritte, Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen, Rehaträgern, Rentenversicherung, Behörden usw. . Es ist darum wichtig, das System der Fremdsprachen-Dolmetschungen speziell für Menschen mit Zuwanderungshintergrund, die eine Beeinträchtigung und chronische Erkrankung haben zu verbessern: Stärkung von Quantität und Qualität der Dolmetscher*innen und Zugang der betroffenen zu diesem System und Entlastung von den Kosten. Dazu ist ein konkretes Regelwerk und auch eine finanzielle Verantwortlichkeit zu schaffen.
Querschnittsthema - Migration/ Flucht und Behinderung
Ergänzung und Änderung des ArtIkel 2 der Bremer Landesverfassung zu Gunsten unserer Frauen, Kinder und Ältere
Erläuterung: „Every individual is equal before and under the law and has the right to the equal protection and equal benefit of the law without discrimination and, in particular, without discrimination based on race, national or ethnic origin, colour, religion, sex, age or mental or physical disability.” Wenn ich mir diesen Artikel anschauen und mit unserer Landesverfassung vergleiche, sehe ich Unterschiede. Es sollen Menschen, egal, wer, was man ist, die gleiche Rechte und den gleichen Schutz bekommen. In unserer Verfassung heben wir im Vgl. darüber hinaus die Menschen mit Behinderung und die Emanzipation zwischen Männer und Frauen hervor. Aufgrund der aktuellen Zeit, Frauen haben nicht nur mit der Gleichbehandlung in Arbeit zu kämpfen, sondern werden noch immer oft entrechtet außerhalb der Arbeit. Z.B. Prostitution, Menschenhandel, sexueller Mißbrauch, Frauen sind besonders schutzbedürftig, insbesondere Frauen mit Behinderung. Auch Kinder sind besonders schutzbedürftig, hier würde ich gern unseren Artikel dementsprechend ergänzen, um so auch das Bewusstsein in unserer Gesellschaft zugunsten von Frauen (auch mit Behinderung) und unsere Kinder zu schärfen! Bedenken wir, dass in den letzten Jahren der Bedarf an Pflegeeltern wieder gestiegen ist! Unsere Gesellschaft scheint unseren Kindern (insb. Kinder mit Fördermehrbedarf) weniger Aufmerksamkeit zu schenken. Und die Altersarmut steigt, insb. für beh. Frauen und Frauen.
Entweder formulieren wir wie z.B. die kanadische Verfassung, oder wir ergänzen unsere Landesverfassung entsprechend der aktuellen gesellschaftlichen Situation und Entwicklung.
Gesetzlich geregelte Unterstützung für die Frauen-Beauftragten in Wohn-Einrichtungen (Schulungen, Unterstützung durch Mitarbeiterinnen, Freistellung, Vernetzung, ….)
Förderung und Finanzierung von Kursen, Treffpunkten speziell für Frauen, vor allen Dingen zur Stärkung von „Selbstbestimmung, selbstbestimmte Sexualität, Partnerschaft, Selbstbehauptung, Selbstverteidigung“, Entspannungs-Kurse, Frauen-Treffs, Schwimm-Angebote und Infos darüber in Leichter Sprache, auch Erfahrungsberichte von Frauen, die damit schon Erfahrung haben.
Schulungen für Fachkräfte und Nutzer_innen von Hilfsangeboten zum Thema „Privatsphäre“ (z.B. bei der WC-Nutzung)
Frauen sollen das Recht haben, nur von Frauen gepflegt zu werden. Bremen muss dafür sorgen, dass das wirklich möglich ist.
Für Mütter mit Behinderung soll es mehr Unterstützung geben. Auch Wohn-Angebote (Ambulant und Stationär). Es sollte mehr Beratungs-Stellen geben und passgenaue Hilfe vom Amt.
Mobilität / Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung
Geburtsvorbereitende Kurse in Leichter Sprache
Gesundheit und Pflege
Für Mütter: Internetseite in Leichter Sprache: Wie finde ich einen Babysitter? Wie bekomme ich einen Platz für mein Kind in der Kindertagesstätte?
Unterstützung der Einrichtungen beim Ausbau der Digitalisierung. Damit Frauen-Beauftragte, Bewohner-Sprecher und Bewohner auch in Zeiten von Corona miteinander reden können und sich informieren können.
Eine Visitenkarte mit wichtigen Telefonnummern von Frauen-Beratungs-Stellen und Notrufen in Bremen
Beratungs-Stellen und Frauenhäuser müssen barrierefrei sein (baulich und Infos/ Angebote in Leichter Sprache)
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln muss einfacher werden
Infos in Leichter Sprache über das Recht von Menschen mit Behinderungen, zu heiraten. "Wie kann ich meinen Partner/in heiraten?"
Barrierefreie Kommunal- und Landtagswahlen für blinde und sehbehinderte Menschen
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Hilfen (Hilfsperson, Wahlschablonen) ist ein weiterer barrierefreier Zugang zu den Wahlen die Kennzeichnung des Stimmzettels online durchzuführen.
Es ist ein Modul der ganzheitlichen Leistungserbringung in einer Familie zu schaffen. Das bedeutet Assistenz für behinderte Eltern (Artikel 23) und für Eltern behinderter Kinder je nach Bedarf durch einen Leistungserbringer mit einem einheitlichen, alles umfassenden Kostensatz zu ermöglichen.
Die bisherige Lebenspraxis in Familien mit behinderten Angehörigen ist eine Assistenz durch verschiedene Leistungserbringer in einer Familie. Die Pflege, Hauswirtschaft, Teilhabe, pädagogische Unterstützung wird getrennt von jeweiligen Leistungsanbietern (mit verschiedenen Kostensätzen) erbracht. So gestaltet sich eine Abstimmung zwischen diesen schwierig bzw. findet kaum statt, Transparenz geht verloren. Ein Austausch zwischen den Assistenznehmer*innen und den Assistent*innen und/oder Pädagogen ist wesentlich erschwert. Die Assistenz aus einer Hand bringt Ruhe und Klarheit in die Familie.
Verbesserung des Unterstützungssystems für von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, betroffene Mädchen und Frauen in Form vermehrter therapeutischer Angebote, Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen, Entwicklung von Leitlinien zum Schutz vor Gewalt und fachliche Entwicklung des Personals in Einrichtungen sowie im Sportbereich.
Behinderte Mädchen und Frauen sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als nichtbehinderte Mädchen und Frauen. Artikel 6 erkennt die Mehrfachdiskriminierung von Frauen an und fordert entsprechende Maßnahmen. Insofern ist sowohl ein Unterstützungssystem in konkreten Situationen erforderlich als auch präventive Arbeit zur Verhinderung von Gewalt. Hierzu sind konkrete Konzepte in Einrichtungen und im Sport, Fort- und Weiterbildung der tätigen Personen, des Personals, als auch generelle Leitlinien zum Umgang mit dem Thema Gewalt erforderlich.
Weiterentwicklung des Angebotes zur Beratung und Unterstützung unterhalb von rechtlicher Betreuung für Personen, die entscheidungsfähig sind, aber Unterstützung und Assistenz benötigen, um ihre persönlichen Alltagsgeschäfte zu organisieren. Es bildet ein weiteres Modul persönlicher Assistenz. Das Angebot soll als Teilhabeleistung dauerhaft finanziell abgesichert werden.
Das Angebot hat bereits im Rahmen eines Projektes eine Testphase durchlaufen, durch die sich der Bedarf bestätigt hat. Durch diese Assistenz wird die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermieden oder hinausgezögert und die Selbstbestimmung erhalten. Die Artikel 12-22 lassen sich unter dem Sammelbegriff Schutz der Persönlichkeitsrechte im Wesentlichen zusammenfassen.
Behinderte Menschen können wie auch nichtbehinderte Menschen in verschiedenen Lebenssituationen Unterstützung benötigen, die zur Klärung der Situation, zur Selbst- und Entscheidungsfindung beiträgt. Dies erfordert niedrigschwellige Unterstützungsangebote.
Behinderte Menschen sollen sich in politische, soziale, kulturelle, alle gesellschaftlichen Prozesse und Gremien einbringen und einbringen können.
Dies erfordert Maßnahmen zur Förderung des Kapazitäts- und Kompetenzaufbaus und -erhalts von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen.
Es erfordert Maßnahmen zur strukturellen Absicherung wie Erstattung des Mehraufwands, Gebärdensprache, Leichte, verständliche Sprache, Sprachdolmetscher, barrierefreie Räume, um die Beteiligung behinderter Menschen bei Verwaltungs- und Regierungshandeln zu ermöglichen.
Die UN-BRK verbietet die Diskriminierung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Es zielt auf die Verwirklichung einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen ab.
Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz sieht diese Partizipation durch Schaffung und Finanzierung entsprechender Maßnahmen vor. Sie sollen bei trägerunabhängigen Vereinen verortet sein.
Mobilität/ Bauen, Wohnen und selbstbestimmte Lebensführung
Angebote für Eltern mit Behinderungen entwickeln:
Bei der Überarbeitung sollte noch einmal geprüft werden, ob die Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 23 UN-BRK auch die Belange von Eltern mit Behinderungen berücksichtigen und was es dafür braucht. Hintergrund: https://www.behinderte-eltern.de/pdf/Abschlussbericht_BMAS_final.pdf
Förderung der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung: Mitarbeiter*innenschulungen zum Thema Sexualität und Behinderung, Erarbeiten sexualpädagogischer Konzeptionen für Organisationen, die das Risiko sexualisierter Gewalt minimieren sollen und gleichzeitig sexuelle Selbstbestimmung ermöglichen sollen. Angebote für Menschen mit Behinderung rund um das Thema Sexualität, Bereitstellen von Material in Leichter Sprache und Zugang zu Beratung zu Themen wie Selbstbefriedigung, Kinderwunsch, Partnerschaft, Körper, barrierefreien Frauenärzt*innen.
Das Recht auf selbstbestimmte Sexualität ist gesetzlich verankert. Noch immer erfahren Menschen mit Behinderung hier Benachteiligung, da der Zugang z.B. zu sexueller Bildung, Verhütung, käuflichem Sex, Partner*innenbörsen, Beratungsstellen, Infomaterial erschwert ist. Darüber hinaus sind viele Mitarbeitende der Behindertenhilfe mit den sexuellen Bedürfnissen, sexuellen Grenzverletzungen der Klient*innen überfordert. Männer werden zu oft als potentielle Täter stigmatisiert und Frauen nur als Opfer. Dabei wird nicht reflektiert, dass sexualisiertes Verhalten auch Ausdruck eines Bedürfnisses sein kann, welches im Umfeld keinerlei Beachtung findet und dass Frauen so grundsätzlich der Wunsch nach Sexualität abgesprochen wird.
Erziehung, Bildung und Wissenschaft
Einrichtung eines Gremiums zur Vertretung der Interessen der Menschen mit Lernschwierigkeiten/ geistiger Behinderung
Mit der zunehmenden Ambulantisierung im Wohnen und dem Ziel, die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist es nicht mehr ausreichend, dass die Interessen von Menschen mit Lernschwierigkeiten nur durch den Werkstattrat und die Heimbeiräte vertreten werden. Eine mögliche Organistationsform könnte eine People1-Landesgruppe sein ([LINK 16747;https://people1.de/). Andere Formen sind natürlich auch vorstellbar. Die senatorischen Behörden sind in der Verantwortung eine entsprechende Gruppe einzufordern, zu befördern und ggf. anteilig zu finanzieren (z.B. Budget für Arbeit für Assistenzleistungen)
Arbeit und Beschäftigung
Gezielte Veranstaltungsreihe für junge Menschen zum Thema "Pränataldiagnostik".
Es Bedarf eine Veranstaltungsreihe für potenzielle Eltern. Bislang haben sich vor allem Fachleute Ü40 an der Diskussion beteiligt. Es sollte nicht rein um ethischen Fragen gehen, sondern eher darum, junge Menschen zu motivieren, sich im Vorfeld mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Veranstaltungsreihe bzw. Kampagne sollte durch junge Leute durchgeführt werden.
Gesundheit und Pflege
Einrichtung einer unabhängigen Besuchskommission, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und diesen angegliederte Förder- und Betreuungsbereiche, Tagesförderstätten, andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sowie Einrichtungen nach § 9 BremWBVG besucht.
Die Besuchskommission überprüft, ob den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung unter Beachtung von Gewaltprävention und Gewaltschutz möglich ist. Die von der Besuchskommission zu besuchenden Einrichtungen sind verpflichtet, die Besuchskommission zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen. Die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Einrichtungen sind bei den Besuchen in geeigneter Form zu beteiligen und vor der Durchführung des Besuchs rechtzeitig zu informieren. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt. Den Menschen mit Behinderungen, ihren gesetzlichen Vertretern und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen ist Gelegenheit zu geben, Wünsche oder Beschwerden gegenüber der Besuchskommission vorzutragen.
Vorbild: § 19 Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz
Arbeit und Beschäftigung
Schutz der Persönlichkeitsrechte / Familie und Partnerschaft
Rechtsmittelfonds einrichten, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte wahrnehmen und durch Verbände Unterstützung erhalten können, da sie strukturell schwereren Zugang zu gerichtlichen Verfahren haben, insbesondere gegenüber privaten Rechtsträgern, von denen sie benachteiligt werden
Konzeptionisierung und Planung einer „Helenenstrasse 2.0“
Bau eines inklusiven, modernen, sicheren, Modellbordell mit Beteiligung der dort arbeitenden als Genossenschaft,
Einzigartige angeschlossene Gastronomie für undiskrete Kontaktanbahnung
mietfreie Räumlichkeiten für Beratungsstellen, die sowohl Einstiegshilfen als auch Ausstiegshilfen anbieten
Wiederbelebung von Kontaktanzeigen auf bremen.de, weil kaum seriöse Kontaktbörsen existieren
Beratungsstelle für potentielle Kunden von Sexwork
Kennzeichungsgebot für Sexworkanzeigen über barriefreiheit und Sex mit Behinderten
Ratgeber für gehinderte – „Bordellbesuch oder Hausbesuch?“ Wie geht das
Für gehörlose Personen muss die Kommunikation in Betreuungsangelegenheiten sichergestellt werden
Gehörlose Personen, für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde, haben große Kommunikationsprobleme, wenn die Rechtsbetreuer über keine Gebärdensprachkenntnisse verfügen.
In solchen Fällen könnte für sie gedolmetscht werden, allerdings existiert keine Kostenübernahme dafür. Aus dem Budget der Rechtsbetreuer kann dies nicht finanziert werden.
Das gleiche Problem besteht, wenn eine gehörlose Person die Rechtsbetreuung für eine hörende Person, z.B. ein Elternteil, übernimmt.
Für die Kommunikation mit Behörden oder anderen Stellen werden in diesem Fall Dolmetschkosten nicht bezahlt, weil die gehörlose Person nicht die antragstellende Person ist.
Zur Sicherstellung der Kommunikation in Betreuungsangelegenheiten sollen die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher:innen sowohl für gehörlose Betreute als auch für gehörlose Betreuer übernommen werden.
Der 2019 veröffentlichte Forschungsbericht Que(e)rschnitt Inklusion. Bestandsaufnahme einer inklusiven LSBTIQ-Infrastruktur in Berlin identifiziert auf S. 44-45 vier Handlungsfelder mit zugehörigen Maßnahmenvorschlägen. Diese sind auf Übertragbarkeit auf die Bremische Situation zu prüfen.
Träger von Wohngruppen müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter*innen an Maßnahmen und Fortbildungen teilnehmen, damit sie innerhalb eines Jahres nach Anstellung eine gute Gebärdensprachkompetenz erwerben (mind. Sprachniveau B1)
In Wohngruppen für gehörlose Mehrfachbehinderte kommt es häufig zu Kommunikationsprobleme, weil die Mitarbeiter*innen keine oder keine gute Gebärdensprachkompetenz haben.
Information und Kommunikation
Der Zugang zur Beratung, Antragstellung und Durchführung einer Adoption eines Kindes muss für gehörlose Eltern barrierefrei gestaltet werden.
Gehörlose Menschen wird die Adoption von Kindern erschwert.
Schnelle und unbürokratische Kostenzusage zur Durchführung von Hausgebärdenkursen für Pflegeeltern, die gehörlose und schwerhörige Kinder aufnehmen.
Aufgrund des Mangels an Pflegefamilien kommen gehörlose und schwerhörige Kindern mit Bedarf an Gebärdensprache häufig zu Pflegefamilien, die keine Gebärdensprache können und den Kind nicht den nötigen sprachlichen Input geben.
Information und Kommunikation
Die Mitarbeiter*innen in der Jugend- und Familienhilfe sollten Gebärdensprachkurse besuchen sowie für die besonderen Bedürfnisse gehörloser Menschen sensibilisiert werden.
Information und Kommunikation
Nach der Feststellung einer Hörschädigung bei einem Kind sollte die Beratungsstelle "Schule an der Marcusallee" einbezogen werden, damit auch psychosoziale und emotionale Aspekte in der Entwicklung des Kindes bedacht werden.
Nach der Feststellung einer Hörbeeinträchtigung bei einem Kind wird nur sehr einseitig medizinisch beraten. (Durch HNO-Ärzt*innen, Audiolog*innen etc.)
Das BTHG muss auch für diejenigen privaten Bereiche gelten, wenn es um den Persönlichkeitsschutz geht.
Sensibilierung von Rechtsanwälten für die Bedürfnisse von Menschen mit Hörschädigung.
Es gibt häufig Probleme bei der Kommunikation mit Rechtsanwälten, da meistens auch keine Schriftdolmetschung zur Verfügung steht.
Information und Kommunikation
Das Pflegerecht muss dahingehend liberalisiert werden, dass auch Pflegeeltern mit Einschränkungen Kinder aufnehmen können.
Schaffung einer Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, die zuhause Gewalt, auch sexuelle Gewalt erleben.
Viele Menschen erleben zuhause Gewalt und sexuelle Gewalt.
Rechtliche Betreuer*innen sollten häufiger persönlich vorbeischauen.
Es sollte eine Beratungsstelle geschaffen werden, die Beratung zu verschiedenen Themen anbietet (Arbeit, Wohnen, Partnerschaft).
Es wurde überlegt, dass es zum Beispiel Beratung für Paare zum Thema Heiraten geben könnte. In der Gruppe war niemand bekannt, der mit geistiger Behinderung verheiratet ist.
Es muss mehr darauf geachtet werden, dass eine Rechtsbetreuung auch noch in rechtlichen Belangen entscheiden kann. In anderen Angelegenheiten und dort, woe es möglich ist, muss die Selbstständigkeit der Betreuten weiterhin gewahrt werden.
Es sollte mehr Unterstützung durch die Eingliederungshilfe geben.
Rechtliche Betreuung sollte dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht wird. Durch regelmäßige Überprüfung muss festgestellt werden, ob rechtliche Betreuung weiterhin sinnvoll ist oder ob der Betroffene wieder selbstbestimmt entscheiden kann.
Obwohl eine rechtliche Betreuung sinnvoll oder auch gewollt ist, wird sie häufig abgelehnt. Nach einer Genesung sollte die rechtliche Betreuung auch wieder eingestellt werden.
Eltern von psychisch kranken Kindern müssen mehr unterstützt und entlastet werden.
Wichtig ist auch ein besserer Austausch mit den Eltern von psychisch kranken Kindern.
Die Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen im Jugendamt muss gewährleistet sein.
Sacharbeiter*innen im Jugendamt haben oft zu wenig Zeit.
Verbesserung der Gewaltschutzkonzepte
Fachliche Standards bei Eingliederungshilfen vereinbaren (Einbindung Runder Tisch Sexualität und Behinderung), Verhandlung in der VK, regelmäßiges Monitoring durch zuständiges Fachreferat – für Besondere Wohnformen in Kooperation mit der WBA - unter Einbeziehung der Nutzer*innenvertretungen.
Eine Frauen-Beauftragte berichtet: Sie fühlt sich nicht immer sicher in Bremen. Sie denkt, es geht auch anderen Frauen mit Behinderung so. Sie können Freizeit- und Kultur-Angebote nur begrenzt wahrnehmen. Darum: Bremen soll dafür sorgen, dass Frauen sich draußen sicher fühlen. Zum Beispiel:
Organisationsassistenz für Geflüchtete mit komplexem Unterstützungsbedarf bei Anträgen etc. mit Hilfe von Dolmetschenden
Die Zielgruppe ist besonders schutzbedürftig. Beeinträchtigung / Behinderung von Erwachsenen und Kindern in Kombination mit Migration, Traumatisierung oder anderen seelischen Krankheiten und fehlenden Sprachkenntnissen (die auch wg. der seelischen bzw. körperlichen Behinderung nicht schnell erworben werden können) sind ein komplexes Feld, für das es noch viel zu wenig qualifizierte Unterstützung gibt. Die bestehenden Angebote können wg. der o. g. Fakten bislang noch nicht in ausreichendem Maße genutzt werden.
Barrieren in den Köpfen abbauen! Umsetzung des eigenständigem Leben Queerer Menschen mit Behinderung in allen Bereichen!
Noch immer werden Behinderte wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Der Behinderte fühlt sich diskrimminiert allein durch Ansprache und Beteiligung in seinem Leben. Er kann nicht mal angetrunken in der Nacht nach Hause kommen. Die Pflegefirmen und Einrichtungen lassen es nicht zu. Auch ist der Mobilitätsservice der öffentlichen Verkehrmittel nicht rund um die Uhr erhaltbar. Doppelt diskrimminiert wird der Behinderte wenn er zugleich noch queer ist. Sensibilisierung im Pflegeheim mit queeren Männer (Menschen) fehlt zu 100%
So wie es einen Frauenraum gibt, sollte es auch einen Männerraum geben.
Es gibt zu wenig genderspezifische Angebote.
Die Mitarbeiter*innen im Frauenhaus sollten verpflichtend an Gebärdensprachkursen teilnehmen und Schulungen erhalten, um für die besonderen Bedürfnisse gehörloser Frauen sesibilisiert zu werden.
Es gibt keine barrierefreien Frauenhäuser für gehörlose Frauen in Bremen.
Es werden noch mehr Notunterkünfte für wohnungslose Menschen gebraucht. Diese müssen barrierefrei sein.
Vorhandene Notunterkünfte sind häufig so überfüllt, dass die Menschen dort keine Privatsphäre mehr haben. Die Badezimmer bzw. Waschmöglichkeiten sind nicht abschließbar und die Unterkünfte sind häufig so überlaufen, dass sich bis zu vier Menschen ein Zimmer teilen müssen.
Aus der Steuerungsgruppe Frauenbeauftragte in Einrichtungen: Fortsetzung von WenDo-Kursen
LBB und ZGF verhandeln mit der AOK die Fortsetzung der WenDo-Kurse als Präventionsangebote – sowohl in Einrichtungen als auch inklusiv