Nach der Beurteilung des Landesaktionsplans_2014 durch das Institut für Menschenrechte, hat Anfang 2020 der Prozess der Fortschreibung begonnen. Auf dieser Seite erläutern wir das konkrete Vorgehen.
Seit März 2021 tagen nun die Arbeitsgruppen zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern für den kommenden Landesaktionsplan. Ziel ist die Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen. Interviewt durch Franziska Bargmann und Kai Baumann erläutert Felix Priesmeier (Focal Point) den Prozess und wirbt aktiv für die Teilnahme an den Arbeitsgruppen.
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Im Zuge der Fortschreibung des Landesaktionsplans hat das Büro des Landesbehindertenbeauftragten als Geschäftsstelle des Landesteilhabebeirates in Bremen in Zusammenarbeit mit dem Focal Point unter anderem die Zivilgesellschaft dazu befragt, welche Themen und Maßnahmen im neuen Aktionsplan bedacht werden müssen. Im Folgenden wird der durchlaufene Prozess erläutert sowie ein kurzes Fazit gezogen.
Im Sommer 2020 wurde die Arbeit zur Befragung der Zivilgesellschaft aufgenommen und mit möglichen Institutionen für die Telefonkonferenzen Kontakt aufgenommen.
Die Telefonkonferenzen sollten als Gruppeninterviews geführt werden und je Gespräch waren fünf bis zehn Teilnehmende angedacht. Zeitlich war jedes Gespräch mit einer bis eineinhalb Stunden anberaumt und es sollten jeweils ein oder zwei Handlungsfelder des Landesaktionsplans diskutiert werden, auf die sich die Gruppe im Vorfeld geeinigt hatte.
Es wurden insgesamt sechs Telefonkonferenzen im Juli und August 2020 mit folgenden Gruppen geführt:
Tatsächlich dauerten die Telefonkonferenzen jeweils zwischen 1 Stunde und 1 Stunde 40 Minuten und entsprachen damit den vorher vereinbarten Rahmenbedingungen.
Insgesamt nahmen 26 Personen an den Gesprächen teil; jeweils 4 oder 5 Personen pro Gespräch, wodurch sich eine gute Gesprächsatomsphäre einstellte, die jedem Gesprächsteilnehmer die Möglichkeit gab, sich zu äußern. Jedes Gespräch wurde außerdem von einem Moderator geführt und protokolliert sowie durch eine Person jeweils aus dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten oder dem Focal Point inhaltlich gesteuert. Die angefertigten Protokolle über die Gespräche sollen im weiteren Fortschreibungsprozess als Arbeitsgrundlage dienen.
Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen haben kurz vor Beginn der Sitzungen der Arbeitsgruppen ferner zwei Präsenztreffen stattgefunden. Mit dem jeweiligen Bewohner:innen-Beirat sowie weiteren Interessierten wurde in den Einrichtungen "Adelenstift" und dem "Haus Isenberg" darüber diskutiert, welche Themen für Menschen in vulnerablen Lebenslagen wie der Obdachlosigkeit besonders relevant sind und welche Maßnahmen für den künftigen Landesaktionsplan als sinnvoll erachtet würden.
Zusätzlich zu den Telefonkonferenzen wurde ein Fragebogen in einfacher Sprache entwickelt, um auch denjenigen Menschen die Möglichkeit zu geben, an der Befragung teilzunehmen, für die eine Telefonkonferenz kein passendes Beteiligungsformat darstellt.
Der Fragebogen orientierte sich ebenfalls an den Handlungsfeldern des Aktionsplans. Zu Beginn jedes Abschnitts wurde in das jeweilige Handlungsfeld eingeführt und dann nach bestehenden Barrieren, Lösungsansätzen, guten Beispielen und weiteren offenen Wünschen gefragt.
Der Fragebogen wurde von folgenden Gruppen ausgefüllt:
In der Einleitung des Fragebogens wurde darauf hingewiesen, dass nicht zwangsweise der gesamte Bogen ausgefüllt werden muss, sondern auch nur einzelne Abschnitte beantwortet werden können. Dadurch sollte verhindert werden, dass Interessierte von der Vielzahl an Themen abgeschreckt werden und den Fragebogen gar nicht ausfüllen. Die eingegangenen Fragebögen sind unterschiedliche intensiv ausgefüllt und beantwortet; in einigen Fragebögen wird jedes Handlungsfeld bearbeitet, während in anderen Fragebögen der Fokus auf ein bestimmtes Handlungsfeld gelegt wurde. Aus den eingereichten Fragebögen und geschriebenen Protokolle wurden die Vorschläge und Ideen herausgearbeitet, aus denen sich Maßnahmen für die Weiterschreibung des Aktionsplans formulieren lassen. Die Maßnahmen wurden in einem Dokument zusammengestellt und dienen den Arbeitsgruppen als Arbeitsgrundlage.
Insgesamt sind 176 Maßnahmenvorschläge (Telefonkonferenzen und Fragebögen) eingegangen. Die Vorschläge verteilen sich wie folgt auf die Handlungsfelder:
Dadurch, dass sowohl die Telefonkonferenzen als auch die Fragebögen als Beteiligungsformate angeboten wurden und den Beteiligten die Freiheit gelassen wurde, selbst zu entscheiden, wie viel sie sich beteiligen wollen – in den Telefonkonferenzen und bei der Beantwortung der Fragebögen – wurde ein angenehmes Arbeitsklima geschaffen. So konnten viele gute und wichtige Ideen und Rückmeldungen von Personen eingeholt werden, die normalerweise nicht so stark an dem Fortschreibungsprozess beteiligt wären.
Der LAP_2014 führt 198 Maßnahmen. Im Frühjahr 2020 wurden die Maßnahmen des Aktionsplanes durch die stimmberechtigten Mitglieder des Landesteilhabebeirats und den zuständigen Senatsressorts besprochen. Hierfür wurde je Handlungsfeld mindestens eine Telefonkonferenz durchgeführt.
Ziel der Konferenzen ist es gewesen, die Maßnahmen des LAP_2014 zu würdigen und ggf. einzelne Maßnahmen für den kommenden Landesaktionsplan erneut vorzuschlagen. Die Ergebnisse der Telefonkonferenzen werden in den regulären Sitzungen der Arbeitsgruppen eingebracht. Es handelte sich dabei um eine Vorarbeit zur Erarbeitung des künftigen LAP_2021.
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat im Dezember 2018 das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Überprüfung des LAP_2014 beauftragt. Im Mittelpunkt der Überprüfung stand die Frage, wie der LAP_2014 Empfehlungen und Forderungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, die nach der Verabschiedung des LAP_2014 vom Ausschuss veröffentlicht worden sind, schon vorweggenommen hat und wie diese bei seiner Fortschreibung berücksichtigt werden können.
Neben dieser Auseinandersetzung mit der Arbeit des Ausschusses, wurde der Plan dahingehend geprüft, inwieweit er die Rechte der UN-BRK aufgreift und Maßnahmen ent-hält, um diese Rechte zu verwirklichen, wie er Querschnittsthemen der UN-BRK und Gruppen von Menschen mit Behinderungen in besonders schutzbedürftigen Lebenslagen in den Blick nimmt, welche Akteure an der Entstehung und Umsetzungssteuerung des Plans involviert waren, wie Partizipation und Transparenz gewährleistet worden ist und wie der Plan, die Handlungsfelder und die Maßnahmentabellen aufgebaut sind. Zu diesen Fragen wurden ebenfalls Empfehlungen für die Fortschreibung des Aktionsplans formuliert. In einem eigenen Kapitel wird darüber hinaus die Wirkung des Plans am Beispiel des Handlungsfeldes "Gesundheit und Pflege" analysiert.
Die abschließende Vorstellung der Überprüfung des LAP_2014 erfolgte durch das Deutsche Institut für Menschenrechte im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des Landesaktionsplans im Februar 2020.